Stellungnahme der OSBA

Open Source bevorzugt behandeln?

8. August 2025, 10:54 Uhr | Jörg Schröper
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Für den am 6.8.25 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde die Open Source Business Alliance (OSB) nach eigenen Angaben im Vorfeld im Rahmen der Verbändebeteiligung um eine Stellungnahme gebeten.

„Die Vorschläge der OSBA fanden bisher leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf. Der Bundestag hat im Gesetzgebungsverfahren die Chance, den Gesetzentwurf in dieser Hinsicht noch nachzubessern“, so der Verband aktuell in einem Kommentar. Und weiter: „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die digitale Souveränität der Verwaltung zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alternative Softwarelösungen aufgebaut beziehungsweise gestärkt werden, die unabhängig kontrolliert, gestaltet und insbesondere auch ausgetauscht werden können.“

Aus diesem Grund habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ebenfalls festgelegt, dass sie Open-Source-Software gezielt vorantreiben und „ambitionierte Ziele für Open Source“ festlegen will. Bundesdigitalminister Wildberger kündigte im Mai 2025 auf einer Konferenz an, Open Source und offene Standards zum „Leitprinzip“ in der IT-Architektur des Bundes machen zu wollen.

„Der Staat hat als größter IT-Einkäufer in Deutschland eine enorme Marktmacht, daher muss er als Ankerkunde seiner Verantwortung gerecht werden und über den öffentlichen Einkauf die Lösungen nachfragen, die er für die Stärkung der digitalen Souveränität benötigt. So kann ein starkes Ökosystem mit vielfältigen Open-Source-Lösungen entstehen, die der Staat nutzen kann“, erklärt der OSBA.

Die konkreten Ziele der Bundesregierung für die Stärkung der digitalen Souveränität ließen sich demnach nur durch Anpassungen im Vergaberecht und durch entsprechende Regelungen für eine verstärkte Beschaffung von Open Source Software erreichen. Daher müsse die Vergabereform der Bundesregierung – das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – genutzt werden, um eine vorrangige Beschaffung von Open Source Software im Vergaberecht zu verankern.

Konkret schlägt die OSBA vor, folgende Passagen im Gesetz zu verankern:

1) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Software oder softwaregestützte Systeme werden offene Standards und Schnittstellen sowie Open Source Software vorrangig vor solcher Software berücksichtigt, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
(2) Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen.

Eine derart vereinfachte und bevorzugte Beschaffung von Open Source Software würde sowohl den Wettbewerb stärken als auch die Digitalisierung beschleunigen, und damit direkt auf die erklärten Ziele des Gesetzentwurfes einzahlen, so die OSBA. Gleichzeitig könnten Zukunftsmärkte geöffnet werden. Der Staat könne mit einer solchen Regelung gezielt den strategischen Einsatz von Open Source Software durch die öffentliche Hand befördern, indem er der IT-Industrie einen deutlichen Nachfragewunsch signalisiert. Dies gäbe der Privatwirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit.

Die Open Source Business Alliance ist der Verband der Open-Source-Industrie in Deutschland. Sie vertritt nach eigenen Angaben über 240 Mitgliedsunternehmen, die jährlich mehr als 126 Milliarden Euro erwirtschaften. Gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Anwenderorganisationen setzt sie sich dafür ein, die zentrale Bedeutung von Open-Source-Software und offenen Standards für einen erfolgreichen digitalen Wandel im öffentlichen Bewusstsein nachhaltig zu verankern. Zudem sollen Innovationen im Bereich Open Source vorangetrieben werden. Das Ziel der OSBA ist es, Open Source als Standard in der öffentlichen Beschaffung und bei der Forschungs- und Wirtschaftsförderung zu etablieren.
 


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