Unternehmen müssen im Rahmen eines BYOD-Modells darüber hinaus weitere Punkte regeln, die nur durch zusätzliche Vereinbarungen mit dem Beschäftigten beziehungsweise dem Betriebsrat abgedeckt werden können. Dies ist umso wichtiger, als es zum Thema BYOD weder spezifische gesetzliche Regelungen noch eine gesicherte Rechtsprechung gibt.
1. Datensicherheit
Zur Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit müssen sich Mitarbeiter verpflichten, immer ein aktuelles Betriebssystem und aktuellen Virenschutz einzusetzen. Sie dürfen Geräte auch nicht "jailbreaken" oder "rooten" oder an Dritte weitergeben. Außerdem müssen Regelungen für eine Beendigung der Teilnahme am BYOD-Modell und auch für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen werden.
2. Mitteilungspflicht
Mitarbeiter müssen ihre Unternehmen zeitnah informieren, wenn beispielsweise ein BYOD-Gerät verloren oder gestohlen wurde, damit eine Fernlöschung vorgenommen werden kann. Außerdem muss sichergestellt sein, dass etwaige Informationspflichten des Unternehmens nach dem BDSG erfüllt werden können, wenn Daten unrechtmäßig übermittelt worden sein sollten oder einem Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sein könnten.
3. Haftung
Unternehmen und Mitarbeiter müssen die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes während der beruflichen Tätigkeit regeln.
4. Steuerrechtliche Fragen
BYOD-Geräte unterliegen natürlich auch dem Steuerrecht. Hier ist vor allem die Abgrenzung betrieblicher und privater Kosten zu beachten. Übernimmt das Unternehmen Kosten, so muss hier ein geldwerter Vorteil versteuert werden.
5. Arbeitsrechtliche Fragen
Wie bei mobilen Geräten die Arbeitnehmer vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen würde, stellen sich auch bei BYOD arbeitsrechtliche Fragen, die teilweise gerichtlich noch nicht abschließend geklärt sind; beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeiten oder ständiger Erreichbarkeit.
6. Betriebsrat
Wenn im Unternehmen ein Betriebs- oder Personalrat besteht, so muss dieser schon in der BYOD-Planungsphase einbezogen und informiert werden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ein fachlich und juristisch "sauberes" BYOD-Modell implementieren, das auch die entsprechenden Vereinbarungen mit den Mitarbeitern umfasst und eine technische Lösung implementieren, die es einfach macht, die rechtlichen Aspekte zu beachten. Herkömmliche Enterprise Mobility Lösungen wie Mobile Device Management reichen dafür nicht aus.
"Wenn Mitarbeiter oder Dienstleister flexibel von unterwegs mit dem Gerät ihrer Wahl auf wichtige Firmeninformationen zugreifen möchten, ist BYOD die richtige Lösung", erklärt Günter Junk, CEO der Virtual Solution AG in München. "Wenn viele Unternehmen jedoch aus rechtlichen Gründen vor BYOD zurückschrecken, so ist das unbegründet. Was sie benötigen, ist ein BYOD-Modell, das alle rechtlichen Fragen klärt und die notwendigen technischen und organisatorischen Bedingungen schafft."