BYOD ist bei Unternehmen wie Mitarbeitern beliebt. Doch die rechtlichen Anforderungen beim betrieblichen Einsatz privater Endgeräte werden oft als Hinderungsgrund für den Einsatz gesehen. Virtual Solution zeigt, auf welche Aspekte Unternehmen bei BOYD achten müssen.
Bring Your Own Device (BYOD) wird mittlerweile von vielen Unternehmen als flexible Art und Weise geschätzt, Mobilität der Mitarbeiter zu ermöglichen. Dabei werden private Endgeräte – Notebooks, Smartphones und Tablets – für berufliche Aufgaben eingesetzt, was sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile hat. Aber gerade weil sich alle Beteiligten über den Nutzen des Konzepts meist weitgehend einig sind, werden rechtliche Fragen, die BYOD auch aufwirft, gerne übersehen.
In der Praxis kann die Missachtung der juristischen Aspekte von BYOD zu unangenehmen Folgen führen. Virtual Solution hat die wichtigsten Punkte, auf die Unternehmen und Mitarbeiter achten müssen, zusammengestellt.
Grundlegende rechtliche Anforderungen
1. Datenschutz
Das Unternehmen ist die für die Einhaltung des Datenschutzes der Unternehmensdaten verantwortliche Stelle, auch wenn die Daten auf privaten Geräten gespeichert oder verarbeitet werden. Das Unternehmen muss in jedem Fall dafür sorgen, dass vor allem die personenbezogenen Daten auf dem Gerät des Beschäftigten so sicher sind, wie sie es auch auf der unternehmenseigenen IT-Infrastruktur wären.
Die Sicherheit der Daten wird in einem BYOD-Modell durch konsequente Verschlüsselung hergestellt und durch eine strikte Trennung beruflicher und privater Daten. Dies kann durch einen so genannten Container erreicht werden, der einen abgesicherten Bereich für berufliche Daten bereitstellt. Hier besteht die Möglichkeit, Unternehmensdaten – auch aus der Ferne – zu löschen.
2. Geheimnisschutz
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dürfen nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Da mobile Endgeräte in nicht geschützten Umgebungen betrieben werden, sind sie diesbezüglich besonders gefährdet. Verschlüsselung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails oder die Möglichkeit der Fernlöschung schaffen auch hier Sicherheit, die Unternehmen auch für BYOD-Geräte durchsetzen müssen.
3. Urheberrechtsschutz
Gemäß Urheberrechtsgesetz sind Unternehmen auch für die Verletzung des Urheberrechts durch Mitarbeiter verantwortlich. Das gilt natürlich auch für BYOD, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer eine Software beruflich einsetzt, die er privat erworben hat und die nur für eine private Nutzung lizenziert ist. Unternehmer sind hier sogar persönlich haftbar.
4. Aufbewahrungspflichten
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen auch bei BYOD eingehalten werden. Die gesamte berufliche Kommunikation muss daher über den beruflichen E-Mail-Account geführt werden. Unternehmen müssen verhindern, dass geschäftsrelevante Kommunikation an ihnen "vorbeiläuft".