Hans-Dieter Wahl, Business Line Manager bei Bintec Elmeg:
"Zunächst begrüßen wir den Gesetzesentwurf, der insbesondere für gewerbliche Nutzer, die auf professionelle Hotspot-Lösungen setzen, eine deutliche Erleichterung darstellt. Letztendlich bestätigt der Entwurf unseren 'bintec HotSpot'-Lösungsansatz im vollen Umfang. Bereits jetzt unterstützt unsere Lösung die Forderungen des Gesetzesentwurfs und bietet somit unseren Partnern und Kunden für die dringend notwendige Rechtsicherheit. Dennoch bleibt abzuwarten, wann und mit welchen Änderungen das Gesetz in Kraft tritt. Unterm Strich kann sich die jetzige unklare rechtliche Situation für Betreiber nur verbessern."
Michael Himmels, Vice President Business Solutions bei Devolo:
"Aus unserer Sicht ja, denn die bisherige Rechtslage führte zu zahlreichen Abmahnungswellen. Mit den neuen rechtlichen Regelungen schafft der Gesetzgeber endlich ein Fundament auf dem man aufbauen kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass Hotspot-Betreiber automatisch vor rechtlichen Auseinandersetzungen geschützt sind. Im Alltag lauern zahlreiche Fallstricke. Genau da knüpfen wir mit unserer Lösung an. Um Fachhandel und Hotspot-Betreiber vor Haftungsansprüchen und langen rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen, übernehmen wir in unserem Angebot die Provider-Rolle."
Aurel Takacs, Business Development Manager bei Sysob IT-Distribution:
"Der neue Entwurf ist in meinen Augen nur ein kleiner Schritt nach vorn, denn auch wenn Methoden zur Selbstregistrierung der Gäste erwähnt werden, fehlt eine klare Definition der Spielregeln. Schön ist, dass ab jetzt auch kleine WLAN-Anbieter als Provider zählen, an den Auflagen für die Praxis hat sich aber wenig geändert. So wird das Anbieten von Gratis-WLAN keinen Deut rechtssicherer, denn im Streitfall ist man bei nicht erfüllten Sorgfaltspflichten sofort wieder in der Haftung. Man sollte bei der Behandlung dieses Themas einen Schritt zurücktreten und das große Bild betrachten: Die Bundesregierung fürchtet, dass das Internet zum vielbeschworenen 'rechtsfreien Raum' wird. Wenn jeder ein Internet-Café eröffnen kann, das seinen Gästen Anonymität verspricht, liegt die Befürchtung nahe, dass eine Verfolgung von Rechteverletzungen und Schlimmerem bald so gut wie unmöglich würde. Die unklare gesetzliche Regelung verhindert viele Projekte, weil das Thema Störerhaftung, welches technisch seit Jahren gelöst ist, auf der emotionalen Ebene schwierig bleibt. Obwohl es überall im Land öffentliche WLANs gibt, bleibt die Restangst, im Ernstfall doch auf einer Abmahnung sitzen zu bleiben. Dies begünstigt aber auch die zahlreichen Hotspot-Anbieter, die das Haftungsrisiko auf sich nehmen, weil sie aus der Erfahrung heraus wissen, dass ihre Maßnahmen gegen Missbrauch ausreichend sind. Ich persönlich bin der Ansicht, dass freies, öffentliches WLAN ein wichtiges Merkmal für eine freie, funktionierende Gesellschaft ist. Noch wichtiger ist allerdings eine Gesetzgebung, welche klipp und klar die unterschiedlichen Möglichkeiten eines rechtssicheren, öffentlichen WLANs definiert und die Bürger zum Handeln ermächtigt, anstatt sie weiterhin mit unklaren Rahmenbedingungen einzuschüchtern."