Am 1. April 2021 beginnt ein neues Kapitel der Kassenführung. Dann müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein.
Bereits am 1. Januar 2020 trat die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Das hieß für Händler, dass sie beim Bezahlen Belege auszugeben haben und elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Sie sollen Kassen manipulationssicher machen. So wird mit einer TSE jeder Geschäftsvorfall eindeutig erfasst, codiert, signiert und archiviert. Finanzämter erhalten bei einer Kassenschau Informationen über Buchungen und mögliche Diskrepanzen.
Doch das sogenannte "Kassengesetz" erhielt einen Aufschub bis zum 1. April dieses Jahres. Ab diesem Stichtag müssen sämtliche elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion mit einer TSE ausgestattet sein. Wer diese Anforderung nicht erfüllt, dem drohen Bußgelder. Doch im Handel herrscht mitunter noch Unklarheit. Steffen Schwenk, Kassenspezialist bei Concept International, berichtet: "Ich erhalte täglich Anrufe von Händlern. Die meisten wissen nicht, wie sie die TSE technisch umsetzen sollen. Viele sind überfordert." Die häufigste Frage, die Schwenk hört: "Wie realisiere ich eine TSE-Lösung?"
Concept International spezifiziert die Sicherheitseinheit als Speichermedium, das die Kassenzu- und -abflüsse schreibgeschützt mitprotokolliert. Über eine standardisierte Schnittstelle kann dieses Protokoll vom Finanzamt im Rahmen einer Kassenschau ausgelesen werden und mit dem realen Kassenbestand verglichen werden. Diese Schnittstelle kann demnach ein USB-Stick, eine Mini-SD-Karte oder ein Speicherort in der Cloud sein.
Wichtig: Steuerlich anerkannt werden nur zertifizierte TSE und Zertifizierungen haben in der Regel zeitliche Begrenzungen. Händler sollten sich somit bei ihrem Kassenhersteller informieren, wie lange die Zertifizierung gilt, beziehungsweise ob sie verlängert wurde.
Auch wer mobil arbeitet, beispielsweise an einem Obststand, kann TSE realisieren. "In solchen ultramobilen Anwendungsfällen rate ich zu Handheld- oder Tablet-Lösungen, in die sich das TSE-Modul bequem in Form einer Speicherkarte stecken lässt oder die mit einer Kassensoftware arbeiten, welche die TSE-Cloudanbindung realisiert hat", erläutert Steffen Schwenk.
Eine Entscheidungshilfe, wann welche TSE-Lösung sinnvoll ist, gibt Concept International anhand einiger Fragen:
Cloudlösung
USB-Stick oder Speicherkarte