CRN: Welche Wettbewerbsverstöße werden derzeit am häufigsten abgemahnt?
Föhlisch: Eine systematische Befragung haben wir zuletzt im Jahr 2009 durchgeführt. Demnach wurden insgesamt Fehler beim Widerrufsrecht wie die Widerrufsfrist, das Verbot unfreier Rücksendungen oder eine unzulässige Wertersatzklausel am häufigsten abgemahnt. Auf Platz 2 und 3 rangierten Marken- und Urheberrechtsverletzungen wie die Übernahme fremder Produktfotos oder eine nicht lizensierte Markenverwendung. Aktuell sehen wir häufig Abmahnungen wegen fehlerhafter Garantiewerbung, dem Unterlassen von Informationen zu Auslandsversandkosten oder den Themen Vertragsschluss und Vertragsspeicherung bei Ebay.
CRN: Ist das Bewusstsein der Händler für rechtliche Risiken beim Verkauf im Internet mittlerweile gestiegen? Oder herrscht hier noch immer eine große Naivität?
Föhlisch: Allgemein ist mein Eindruck, dass inzwischen viele Händler frühzeitig davon erfahren, dass es im Onlinehandel das Thema Abmahnung gibt, und dass es sehr ernst zu nehmen ist. Doch wage ich zu bezweifeln, dass dann alle das Richtige tun, um ihr Abmahnrisiko zu reduzieren. Immer noch erleben wir, dass AGB per Copy & Paste erstellt und kreativ durch juristische Laien angepasst werden. Häufig fehlt auch dass Bewusstsein, dass Abmahnungen nur zum Teil mit dem »Kleingedruckten« zusammenhängen und dass man darüber hinaus auch zahlreiche Informationspflichten an verschiedenen Stellen im Bestellprozess beachten muss. Mit einem AGB-Muster ist es nicht getan, der Text muss auch mit den tatsächlichen Abläufen im Shop übereinstimmen. Hier steckt der Teufel oft im Detail.