Rechtsexperte Carsten Föhlisch im Interview

»Vielen fehlt das Bewusstsein für die Abmahngefahr«

14. September 2010, 14:17 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

»Bei Amazon ist kein rechtssicherer Verkauf möglich«

CRN: Wie steht es mit dem Verkauf auf Ebay und Amazon: Ist hier inzwischen ein rechtssicheres Angebot möglich?

Foehlisch: Die Betreiber haben ihre Hausaufgaben unterschiedlich gut gemacht. Ebay hat in der jüngeren Vergangenheit sehr viel in Sachen Rechtssicherheit unternommen, hier ist ein echter Wandel zu beobachten. Bei Amazon dagegen ist derzeit ein vollständig rechtssicherer Verkauf immer noch nicht möglich. Auch bei Werbung in Produktsuchmaschinen sind übrigens viele Händler einem Abmahnrisiko ausgesetzt, ohne dass sie etwas dagegen tun können, wenn etwa dort die Versandkosten oder Lieferzeiten nicht korrekt und aktuell dargestellt werden.

CRN: Ist der ITK-Handel im Vergleich zu anderen Branchen besonders stark von rechtlichen Schwierigkeiten betroffen?

Foehlisch: Es gibt durch das Produktsortiment zusätzliche rechtliche Verpflichtungen, zum Beispiel zu Batterien und Altgeräten oder bei komplexe Rechtsthemen wie etwa dem Bundling von Hard- und Software und den Auswirkungen auf Lizenzen oder das Widerrufsrecht. Solche weiteren Erschwernisse und spezifischen Themen gibt es auch in anderen Bereichen: So sind Verkäufer weißer Ware häufig falschen Energiekennzeichungsangaben von Herstellern ausgeliefert oder Bekleidungshändler müssen mit doppelt so hohen Retourenquoten leben.


  1. »Vielen fehlt das Bewusstsein für die Abmahngefahr«
  2. Top-Abmahngrund: Widerrufsrecht
  3. »Bei Amazon ist kein rechtssicherer Verkauf möglich«
  4. Wichtige Rechtstipps beim CRN Etail Summit

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