Bitkom beklagt fehlende gesetzliche Grundlagen für E-Government

Deutsche Unternehmen hinken beim E-Government hinterher

20. August 2014, 16:34 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Gesetzliche Grundlage fehlt bis heute

Gesetzliche Grundlage fehlt bis heute

Eigentlich sollte bereits 2011 eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen so weit wie möglich zu digitalisieren und zu automatisieren. Eine gesetzliche Grundlage für den entsprechenden Prozessdatenbeschleuniger (P23R) fehle aber bis heute. »Wichtig wäre vor allem, dass bei neuen Gesetzen die Mitteilungs- und Meldepflichten als maschinenlesbare Regeln formuliert werden«, fordert Kempf. P23R stellt dazu eine technische Basis für alle Arten der Datenübermittlung zwischen Unternehmen und Behörden sowie Sozialversicherungsträgern bereit. Unternehmen können hiermit ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten in einer abgesicherten Umgebung weitgehend automatisiert erfüllen. Die Datenhoheit bleibt beim Unternehmen.

»Derzeit müssen in Deutschland insgesamt von der Wirtschaft rund 13.000 Informationen an den Staat gemeldet werden, oft zu rein statistischen Zwecken«, so Kempf. Eine sichere Übermittlung, die die Datenhoheit bei den Unternehmen belässt und auf zentrale Datenbestände verzichtet, würde den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Staat spürbar erleichtern.


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