Ein Jahr Endgerätefreiheit

Erfolgsmodell Routerfreiheit

27. Juli 2017, 11:02 Uhr | Ulrike Garlet

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kunden nutzen Endgerätefreiheit

Aktuelle Umfragen bestätigen, dass viele Endnutzer nehmen die neuen Möglichkeiten nutzen: Rund 50 Prozent der Befragten gaben an, künftig ein eigenes Endgerät am Anschluss einsetzen zu wollen, das ihrem tatsächlichen Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit entspricht.

Auch die Stiftung Warentest kam im aktuellen Routervergleich zum Schluss, dass sich für Anwender, die »ein Multitalent statt nur ein Brot-und-Butter-Gerät« suchen, der Kauf eines eigenen Routers lohne.

Das im TK-Endgerätegesetz verbriefte Anschlussrecht funktioniert jedoch nur, wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten aushändigen. Inzwischen geben zwar viele, aber nicht alle Netzbetreiber diese Informationen auch an ihre Bestandskunden heraus. Nach Ansicht des Landgerichts Essen spreche die systematische Auslegung des Gesetzes aber dafür, dass die notwendigen Zugangsdaten nur bei Vertragsschluss unaufgefordert und kostenfrei herauszugeben seien; auf Anforderung seien sie jedoch allen Kunden zur Verfügung zu stellen, so die Stellungnahme des VTKE. Die Zugangsdaten seien laut Gerichtsurteil eine zwingende Voraussetzung, um einen nicht vom Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen.


  1. Erfolgsmodell Routerfreiheit
  2. Kunden nutzen Endgerätefreiheit
  3. Handlungsbedarf bei einigen Netzbetreibern

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