Laut einer aktuellen Studie der staatlichen Förderbank KfW benötigen mittelständische Unternehmen pro Monat 32 Stunden, um bürokratische Vorgaben umzusetzen. Jährlich koste dies den Mittelstand laut KfW-Studie über 61 Milliarden Euro.
„Wenn in den Unternehmen immer mehr Ressourcen für bürokratische Pflichten aufgewendet werden müssen, bremst das die Digitalisierung Deutschlands aus“, sagte dazu Ralf Berger, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und Breitband-Kommunikation (FRK). Der Verband unterstützt seine Mitglieder und nimmt ihnen bereits zahlreiche Verwaltungsaufgaben ab, etwa mit Rahmenverträgen im Bereich Urheberrechtsabgaben, die an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften abgeführt werden müssen. Dabei sollen die FRK-Mitglieder außerdem von attraktiven Rabatten für diese Ablagen profitieren.
Bereits im März 2025 hat sich der FRK-Rahmenvertrag mit der GEMA zur Kabelweitersendung öffentlich-rechtlicher TV- und Hörfunkprogramme verlängert. Besonders habe sich der Rahmenvertrag mit Corint Media hingezogen. Die Verwertungsgesellschaft vertritt knapp 200 privat-finanzierte Fernseh- und Hörfunksender. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts München haben Kabelnetzbetreiber Rechtssicherheit bei den Konditionen für diese Urheberrechtsabgaben bekommen. „Unter Vorbehalt gezahlte Abgaben können nun mit künftigen Forderungen verrechnet werden“, so Berger.
Der Rahmenvertrag sehe jedoch nur eine Vertragslaufzeit bis zum 30. Juni 2025 vor. „Die Mitgliederversammlung hat im April einstimmig beschlossen, Corint Media aufzufordern, zeitnah mit dem FRK in Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung einzutreten“, sagte der FRK-Vorsitzende und geht davon aus, dass die Konditionen des nun auslaufenden Vertrags auch in Zukunft gelten, speziell die für den Verband gewährten Rabatte.
Darüber hinaus erhalten die FRK-Mitglieder umfangreiche Unterstützung etwa in Rechtsfragen. „Die werden in Zukunft nicht weniger“, prognostizierte Berger. Im Medienstaatsvertrag werden Kabelnetzbetreiber unter Plattformbetreiber subsumiert, selbst wenn sie ausschließlich TV- und Hörfunkprogramme unverändert weitersenden. „Wir kommen bereits unseren Auskunftspflichten gegenüber den Landesmedienanstalten nach“, kritisierte Berger die seiner Auffassung nach bestehende Überregulierung durch den Medienstaatsvertrag.
Und dies sei noch nicht alles: Die alte Bundesregierung hat die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) zu europaweit einheitlichen Sicherheitsstandards für Netzwerke und Informationssysteme nicht in nationales Recht überführt. Dies sorge für Unsicherheit bei den Unternehmen. „Wir raten unseren Mitgliedern, trotz Fehlen einer nationalen Gesetzesgrundlage ihre Informationssicherheit zu verbessern und konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen umzusetzen, da Anbieter von Telekommunikationsnetzen höchstwahrscheinlich als wichtige oder sogar als besonders wichtige Einrichtungen eingestuft werden“, so Berger. Damit gehen erneut etliche Pflichten für betroffene Netzbetreiber einher wie etwa Melde- und Registrierungspflichten, Unterrichtungspflichten, Überwachungs- und Schulungspflichten sowie eine Zertifizierungspflicht für bestimmte Produkte, Dienste oder Prozesse.
Weiteres Ungemach drohe durch die Umsetzung des GIA (Gigabit Infrastructure Act) in nationales Recht. Speziell die Konkretisierung des Art. 10 Abs. 4 GIA darf aus Sicht des FRK nicht zu weiteren nationalen Vorschriften führen. Der Absatz regelt die Zugangsbedingungen zu bestehenden TK-Infrastrukturen für den Ausbau von VHC-Netzen (Very High Capacity).