Störerhaftung als Bremse

Öffentliches WLAN wird kaum genutzt

18. Juni 2015, 16:14 Uhr | Timo Scheibe
Die Nutzung von öffentlichen WLANs fristet in Deutschland ein Nischendasein
© pab_map - Fotolia.com

Außerhalb der eigenen vier Wände gehen laut einer Bitkom-Studie nur 39 Prozent der Nutzer per WLAN online. Der Grund sind die rechtlichen Hürden. Daran werde auch der aktualisierte Gesetzentwurf zur Störerhaftung nichts ändern, sagt der Branchenverband.

Lediglich vier von zehn (39 Prozent) Anwendern nutzen auch außerhalb der eigenen vier Wände WLAN für den Internetzugang. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Branchenverbands Bitkom unter 812 Internetnutzern ab 14 Jahren. Sogar unter den Smartphone-Besitzern gehen mit 45 Prozent nicht wesentlich mehr Nutzer außerhalb ihres eigenen Funknetzes viel WLAN ins Internet. Stattdessen nutzen 80 Prozent der Befragten ihre Mobilfunkverbindung, etwa UMTS oder LTE, für den Zugang in das Internet.

»Öffentliche WLAN-Zugänge fristen in Deutschland ein Nischendasein«, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. »Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit mobilen Internetzugängen bremst die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung.« Als einen Grund sieht er die restriktiven gesetzlichen Haftungsregeln, die für viele potenzielle Hotspot-Betreiber gelten und diese abschrecken. Durch die Regelungen stehen nicht nur wenige öffentliche WLAN-Zugänge zur Verfügung, sie sorgen auch für umständliche Anmeldeverfahren. So halten 35 Prozent der Befragten die Einwahl in öffentliche Hotspots für zu kompliziert.

Dass der kürzlich aktualisierte Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung für einen Wandel bei der Nutzung sorgen wird, hält der Bitkom für fraglich. Zwar sei nun die stark kritisierte Verschlüsselung des Zugangs in »angemessene Sicherheitsmaßnahmen« abgewandelt worden, doch das läuft bei öffentlichen WLANs auf die laut dem Branchenverband unpraktische Vergabe von Zugangscodes oder aufwendige Registrierungspflichten für die Nutzer hinaus. »Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen«, fordert Rohleder. Dieses Verfahren habe sich in den letzten Jahren vielfach bewährt.

Neben den eigenen vier Wänden sind Hotels der beliebteste Ort, sich in ein fremdes WLAN einzuloggen. Fast neun von zehn (88 Prozent) WLAN-Nutzer gehen mit ihrem Mobilgeräten in Hotels ins Internet. Jeweils 77 Prozent surfen in Cafés oder Restaurants. 76 Prozent nutzen das kabellose Netzwerk bei Freunden oder Verwandten. Die Hälfte (49 Prozent) der Nutzer gehen in öffentlichen Verkehrsmitteln via WLAN online ein. 41 Prozent nutzen es auf Flughäfen und Bahnhöfen. An Hochschulen und in Bibliotheken surfen 40 Prozent der Internetuser im WLAN. 36 Prozent sind es noch in Freizeiteinrichtungen.


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