Im August fällt der Gerätezwang

Routerfreiheit mit Hindernissen

12. Juli 2016, 14:20 Uhr | Timo Scheibe

Ab August können Nutzer selber entscheiden, welchen Router sie an ihrem Breitbandanschluss verwenden. Vor allem beim bisher geschlossenen Kabelmarkt erhoffen sich die Hersteller neues Absatzpotenzial. Doch die die Kabelprovider könnten ihnen Steine in den Weg legen.

Das Thema Routerzwang hat in den letzten Jahren die Netzwerkbranche beschäftigt. Seit der Entscheidung der Bundesnetzagentur im Januar 2013, dass Provider ihren Kunden bestimmte Routermodelle vorschreiben können, formierte sich unter den ITK-Herstellern Widerstand. Doch ihr Kampf hat sich letztendlich gelohnt. Ab August können Nutzer wieder selber entscheiden, welches Endgerät sie an ihrem DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Breitbandanschluss verwenden wollen. Die Hersteller erhoffen sich dadurch höhere Absatzzahlen und einen stärkeren Wettbewerb. Auch der Anwender soll in dieser Rechnung vom Konkurrenzkampf durch innovativere und günstigere Geräte profitieren.

Doch zumindest für die Anfangszeit kündigen sich bereits erste Hindernisse auf dem Weg zur freien Routerwahl an. Während bei DSL-Nutzern im Regelfall die Kundendaten für die Eingabe im Router in der Regel mitgeliefert werden, haben Anwender mit einem Kabelanschluss einige Hürden zu bewältigen. Das Problem liegt hierbei an der benötigten Mac-Adresse des verwendeten Endgeräts, die zur Identifizierung des Kabelanschlusses benötigt wird. Nur so können die gebuchten Services vom Anbieter auch ausgeliefert werden. Über die Vorgehensweise herrscht jedoch besonders auf Seite der kleineren Kabelnetz-Provider an manchen Stellen noch Uneinigkeit. Lediglich Unitymedia und Vodafone haben bereits einen Leitfaden veröffentlicht, wie ihre Kunden ein eigenes Endgerät an ihrem Breitbandanschluss nutzen können.

Kabel-Nutzer von Vodafone müssen ihr Endgerät dafür an die Antennendose anschließen. Anschließend wird der Router dann über ein Aktivierungsportal via Webbrowser angemeldet. Ganz auf ein Leihgerät können aber auch die Vodafone-Kunden nicht verzichten. Sie müssen den geliehenen Router aufbewahren und im Falle einer Störung zur Behebung anschließen. »Somit kann ausgeschlossen werden, dass der eigene Router die Ursache ist«, heißt es im Unternehmensblog. Läuft der Vertrag aus, muss das Leihgerät zurückgeschickt oder im Verlustfall bezahlt werden.

Unitymedia setzt hingegen auf die Initiative der Kunden, wenn sie ein eigenes Endgerät nutzen wollen. Sie müssen den Kundendienst anrufen und dort die Mac-Adresse sowie die Seriennummer des Routers durchgeben, um ihre Kundendaten zu erhalten. Auch teilte Unitymedia mit, dass nur Nutzer mit einem Vertrag ab 2013 ihre Daten erhalten. Altkunden müssen also erst in einen aktuellen Tarif wechseln, um ein eigenes Gerät an ihrem Kabelanschluss nutzen zu können. Das Unternehmen begründet das mit Kostengründen.


  1. Routerfreiheit mit Hindernissen
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