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Bitkom: Steuern sparen mit BYOD

15. Mai 2012, 10:55 Uhr | Markus Kien
Geld zurück von Staat für beruflich genutztes ITK-Equipment.
© Fotolia

Berufstätige können die Kosten für ITK-Geräte und Software von der Steuer absetzen, wenn sie diese für ihre Arbeit nutzen. Auch PC- und Software-Schulungen können angesetzt werden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien gibt Tipps.

Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. Hierfür müssen die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Am 31. Mai 2012 läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 ab, sofern kein Steuerberater beauftragt wird. Dann verlängert sich die Abgabefrist um sechs Monate. Der Bitkom zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Telefon-, Internet- und PC-Kosten von der Steuer absetzen können.


  1. Bitkom: Steuern sparen mit BYOD
  2. Die Regeln für ITK-Hardware und -Dienste
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