Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur, die jetzt in Brüssel zur Notifizierung durch die EU-Kommission vorliegt.
„Wir sind erleichtert, dass der deutsche Regulierer die konstruktive Kritik und konkreten Verbesserungsvorschläge in seinem Entwurf für den Einsatz der Vectoring-Technologie umfassend aufgegriffen hat. Allerdings wird der Deutschen Telekom nach wie vor ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) eingeräumt“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Das Ziel, mit dieser Entscheidung den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten zu fördern, werde aus Sicht des VATM allerdings insgesamt erfüllt. Der Verband begrüßt unter anderem, dass eine so genannte „Vectoring-Liste“ Rechtssicherheit und Chancengleichheit bei der Reservierung von KVz-Erschließungen geben soll. Positiv sei auch, dass die Fördermechanismen berücksichtigt werden und für „Ersterschließer“, die zum Breitbandausbau eine staatliche Förderung erhalten haben Kündigungsschutz gelte. „Die Kündigungsschutzregeln stimmen, müssen aber von der Bundesnetzagentur noch weiter praktikabel ausgestaltet werden. Das scheint durchaus lösbar zu sein, lautet die gute Nachricht für Investoren“, meint VATM-Präsidiumsmitglied David Zimmer, Geschäftsführer der "inexio KGaA". Inexio investiert als mittelständisches Unternehmen massiv in den Auf- und Ausbau modernster TK-Infrastruktur in Süddeutschland.