Bitkom zum Brexit

Brexit schadet der deutschen Digitalwirtschaft

24. Juni 2016, 9:32 Uhr | Axel Pomper
© nerthuz - 123RF

Großbritannien hat für den Ausstieg aus der EU gestimmt. Diese Entscheidung könnte mit deutlichen Umsatzeinbußen für die deutsche Digitalwirtschaft einhergehen, warnt der Digitalverband Bitkom.

Im vergangenen Jahr wurden ITK-Produkte und Unterhaltungselektronik im Wert von 2,9 Milliarden Euro von Deutschland nach Großbritannien geliefert. Das entspricht 8 Prozent der gesamten ITK-Ausfuhren aus Deutschland. Damit ist das Land knapp hinter Frankreich das zweitwichtigste Ausfuhrland für die deutschen Unternehmen. Umgekehrt kamen aus Großbritannien 2015 ITK-Produkte im Wert von rund 1,2 Milliarden Euro nach Deutschland. „Großbritannien ist für Deutschland seit Jahren eines der wichtigsten Exportländer für IT- und Telekommunikationsprodukte und ein bedeutender Handelspartner“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nach den Brexit kommen, hänge nun also alles davon ab, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern danach vertraglich geregelt werden, etwa was den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen angeht. „Jedes Hemmnis für einen freien Austausch von Waren birgt die Gefahr, dass es auch zu Umsatzverlusten bei deutschen Anbietern kommt.“ Im ersten Quartal dieses Jahres wurden ITK-Produkte und Unterhaltungselektronik im Wert von 626 Millionen Euro von Deutschland nach Großbritannien geliefert, teilte der Digitalverband Bitkom unter Berufung auf aktuelle Berechnungen von Bitkom Research mit. Umgekehrt wurden Waren im Wert von 311 Millionen Euro aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt.

Neben dem Warenaustausch wird ein Brexit nach Ansicht des Bitkom auch negative Auswirkungen auf die übrigen Wirtschaftsbeziehungen wie etwa die Freizügigkeit für Arbeitnehmer haben. „Wenn Großbritannien sich entscheidet, nicht mehr die Pflichten einer EU-Mitgliedschaft übernehmen zu wollen, dann ist es konsequent, dass das Land auch nicht mehr von den Vorteilen profitieren kann“, so Rohleder. „In diesem Fall müssen eine Vielzahl von Vereinbarungen völlig neu verhandelt werden. Das kostet Zeit und Geld – und am Ende wird Großbritannien sicher weniger gut gestellt sein als ein reguläres EU-Mitglied.“ Sollte es tatsächlich zu einem Brexit kommen, wäre es deshalb für Unternehmen und Verbraucher zunächst erforderlich, dass es ausreichend bemessene Umstellungszeiten gibt, damit sich alle Beteiligten den veränderten Rahmenbedingungen anpassen können.

Das Ja der Briten für den Verbleib in der EU wäre auch unabhängig von konkreten wirtschaftlichen Folgen das richtige Signal für ein starkes digitales Europa gewesen, so Rohleder. Schwer wird es künftig insbesondere für Dienstleister und Start-ups. Rohleder: „Es ist zu erwarten, dass sich Großbritannien von den Standards des digitalen Binnenmarkts entfernen wird. Für Unternehmen aus Deutschland bedeutet das, dass sie sich mit abweichenden Regeln in Großbritannien beschäftigen müssen. Gerade für Mittelständler und Start-ups ist das oft kaum möglich. Und IT-Dienstleister, die fast immer in internationalen Teams arbeiten, werden künftig nicht mehr von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren können. Wir müssen dafür sorgen, dass wir auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens einen möglichst einheitlichen Rechtsrahmen behalten. Ein gemeinsamer digitaler Binnenmarkt, der Großbritannien mit einschließt, muss unser Ziel bleiben. International einheitliche Regeln sind die Grundvoraussetzung für eine funktionierende und leistungsfähige digitale Wirtschaft.“

Besondere Nachteile für Privatverbraucher in Großbritannien

„Die EU hat ihren Schutzschirm auch über britische Verbraucher ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dieser Schutzschirm zumindest teilweise eingeklappt wird.“ Strenge Regeln für den Datenschutz, den Verbraucher- und den Umweltschutz gingen stets von der EU aus und mussten oft gegen den Widerstand der Vertreter Großbritanniens durchgesetzt werden. „Von der gerade mühsam verabschiedeten EU-Datenschutzgrundverordnung über Verbraucherschutzrechte und Umweltschutzrichtlinien sind eine Vielzahl von Regelungen durch den Brexit betroffen. Diese werden mit Vollzug des Austritts ihre Gültigkeit verlieren oder in Frage gestellt“, sagte Rohleder. „Unternehmen, die ihre Zentralen in Großbritannien haben oder dort über Niederlassungen verfügen, werden davon betroffen sein - etwa wenn der freie Austausch zum Beispiel von Kundendaten eingeschränkt ist oder sie sich an unterschiedliche Verbraucherschutzrechte anpassen müssen.“

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