Security

Bundesregierung be­schließt IT-Si­cher­heits­ge­setz

17. Dezember 2014, 16:03 Uhr | Quelle: BMWi

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Erweiterte Befugnisse des BSI

Der Gesetzentwurf baut die Rolle des BSI weiter aus und trägt seiner gewachsenen Bedeutung als zentrale Stelle für die IT-Sicherheit unter anderem durch eine Erweiterung seiner Beratungsfunktion Rechnung, heißt es weiter. Um die Sicherheit von IT-Produkten für Kunden transparenter zu machen, soll das BSI die Befugnis erhalten, auf dem Markt befindliche IT-Produkte und IT-Systeme im Hinblick auf ihre IT-Sicherheit zu prüfen, zu bewerten und die Ergebnisse bei Bedarf zu veröffentlichen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Erweiterung der Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamts im Bereich der Computerdelikte vor, insbesondere für den Fall von IT-Angriffen auf Einrichtungen des Bundes.

"Mit diesem Gesetz sind wir europaweit Vorreiter und Vorbild", sagte de Maizière bei der Vorstellung des Gesetzes in der Bundespressekonferenz. "Es leistet seinen Beitrag dazu, dass das Netz sicherer wird und die digitalen Infrastrukturen Deutschlands künftig zu den sichersten weltweit gehören."

Wie sich aus dem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2014 ergibt, der am 17.12. ebenfalls von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und BSI-Präsident Michael Hange vorgestellt wurde, ist die IT-Sicherheitslage in Deutschland weiterhin angespannt. Cyber-Angriffe finden täglich statt und werden zunehmend professioneller und zielgerichteter ausgeführt.

Der Bericht beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Landschaft, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden. Daraus abgeleitet thematisiert der Lagebericht des BSI Lösungsansätze und konkrete Maßnahmenbereiche zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland, so das Ministerium.

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