Dabei schreiben Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten Vertraulichkeit und Sicherheit der Kommunikation zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen vor. „Verletzen Rechtsanwälte, Ärzte oder Seelsorger den Schutz von Privatgeheimnissen, machen sie sich strafbar“, sagt Dr. Thomas Lapp, stellvertretender Vorsitzender der NIFIS und Spezialist für IT- und Internet-Recht. „Zudem regelt das Bundesdatenschutzgesetz den Schutz von personenbezogenen Daten. Eine Missachtung führt zu einem Bußgeld, das je nach Schwere der Verletzung beträchtlich sein kann. Darüber hinaus gibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung vor, dass Kommunikation so zu organisieren ist, dass kein Schaden für das Unternehmen entsteht (persönliche Haftung). Vertraglich werden bei Unternehmen oft in großem Umfang Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen, die bei Verletzung in der Regel mit empfindlichen Vertragsstrafen belegt sind.
Diese vielfältigen gesetzlichen und rechtlichen Regelungen und Pflichten schreiben klar vor, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten sichergestellt sein müssen und die digitale Post entsprechend gesetzlicher Fristen zu archivieren ist. Je schützenswerter die Daten sind, desto strenger sind die Maßnahmen, die einzuhalten sind.
So klar diese Anforderungen auch sind: Wenn deren Einhaltung für Mitarbeiter zu kompliziert oder für das Unternehmen zu kostspielig ist, steht der Begriff Compliance nur auf dem Papier. Deswegen müssen Lösungen für die vertrauliche E-Mail-Kommunikation anwenderfreundlich konzipiert sein und folgende Aspekte abdecken.