Kaspersky-Befragung

Deutsche Nutzer vertrauen Ihrer Bank

18. März 2014, 15:29 Uhr | Quelle: Kaspersky Lab

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Hintergrund: Haftung der Banken

Die Haftung der Banken bei Schäden im Betrugsfall ist zwar in Deutschland klar geregelt, führt aber keineswegs automatisch zu einer Erstattung der Verluste des Kunden. Zwar sind seit einigen Jahren Bankkunden beim Online-Banking weitgehend vor Schäden durch Cyberkriminelle geschützt. Das Haftungsrisiko für Überweisungen, die nicht vom Kunden initiiert wurden, trägt nämlich bis auf 150 Euro Selbstbehalt die Bank. Das gilt nach aktueller Rechtsauffassung jedoch nicht mehr, wenn der Kunde beim Umgang mit seinen Daten die Sorgfaltspflicht verletzt und ein grob fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat. Darunter fällt etwa die Weitergabe von mehreren Transaktionsnummern bei einem Phishing-Angriff, zumal wenn die Bank zuvor vor derartigen Attacken gewarnt hatte. Auch wer in Folge eines Social-Engineering-Angriffs Geld an Freunde überweist, die sich in einer vermeintlichen akuten Notlage befinden, bekommt den Schaden grundsätzlich nicht von seiner Bank ersetzt. Der Kunde ist nämlich für den Schutz seiner Systeme selbst verantwortlich und die Server der Banken sind bei Social-Engineering-Attacken meist gar nicht involviert. Wenn Kunden dennoch verlorenes Geld von ihrer Bank rückerstattet bekommen, erfolgt das rein auf Kulanzbasis.

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