Ziel der Objektversorgung ist die Bereitstellung eines Versorgungssignales mit ausreichender Qualität innerhalb des Objekts. Aus funktechnischer Sicht wird die Qualität des Signales dabei durch den Signal-zu-Rauschabstand S/N definiert. Für Planungen von Freifeldversorgungen werden üblicherweise aus dem erforderlichen S/N Grenzwerte für die Versorgungspegel abgeleitet. Aus einem hohen Empfangs-pegel wird dann auf ein hohes S/N geschlossen. Dieser Schluss ist für Objektversorgungsanlagen nicht mehr gültig, da durch die aktiven Elemente der Anlage auch die bereits vorhandenen Rauschanteile verstärk werden und ein Signal daher trotz hohen absoluten Pegels ein nicht ausreichendes S/N aufweisen kann.
Daher kommt bei der Planung einer Gebäudefunkanlage der Auswahl der richtigen Anbindungsmethode an das Freifeldnetz eine wesentliche Rolle zu. Wird ein Signal verwendet, das schon ein schlechtes S/N aufweist, kann selbst mit hohen Verstärkungswerten keine ausreichende Versorgungsqualität im Gebäude mehr erreicht werden. Prinzipiell stehen zwei technische Ansätze für die Anbindung und Versorgung von Objekten zur Auswahl:
Alle weiteren Lösungen sind entweder Kombinationen dieser Lösungsansätze oder bestehen aus rein passiven Komponenten und sind deshalb nur sehr begrenzt einsetzbar.
Nachdem die Anbindungsmethode eines Objektes festgelegt wurde, muss im nächsten Schritt das Verteilnetz im Objekt dimensioniert und geplant werden. Dies beinhaltet die Festlegung, wo die Systemtechnik aufgebaut werden kann und ob bereits vorhandene Komponenten mitgenutzt werden können. Zu Beginn der Planung ist daher stets zu untersuchen, ob bereits nutzbare Infrastruktur im Objekt vorhanden ist und welche Teile der Infrastruktur – bestehende oder neu zu installierende – auch system- und nutzerübergreifend gemeinsam genutzt werden kann. So können oft bestehende Betriebsräume oder die Stromversorgung von der neuen Anlage mit genutzt werden. Selbstverständlich sind einschlägige Sicherheitsvorschriften, wie sie etwa bei Anlagen für das BOS-Netz gefordert werden, zu beachten. Zudem können teilweise Strahlerkabel, Koppelfelder und begrenzt auch Antennen gemeinsam genutzt werden. Allerdings sind dann die zulässigen Frequenzbereiche der einzelnen Komponenten zu beachten, zusätzliche Verluste in den Koppelfeldern einzuplanen und mögliche Störungen durch auftretende Intermodulationen zu untersuchen. Die gemeinsame Infrastrukturnutzung wirkt sich positiv auf den benötigten Raumbedarf aus und bietet Potential für Kostensenkungen.
Im nächsten Planungsschritt wird festgelegt, wo im Gebäude Antennen montiert und Strahlerkabel verlegt werden müssen. Die Dimensionierung des Koppelnetzwerks, über das die verschiedenen Antennen und Strahlerkabel gespeist werden, sowie die Führung der Speisekabel durch das Gebäude stellen weitere Tätigkeiten des Planers dar. Rahmenbedingungen sind dabei die zu erreichende Versorgungsqualität aber auch Nebenbedingungen wie räumliche Gegebenheiten, bauliche und technische Vorschriften sowie architektonische Anforderungen. Weiterhin ist zu beachten, dass gesundheitliche Anforderungen wie etwa Mindestabstände von Personen zu Antennen eingehalten werden.