Noch haben 90 Prozent aller deutschen Privathaushalte einen alten Ferraris-Zähler nach dem Induktionsprinzip als Stromzähler. Ablesen kann man diesen nur, wenn man dicht davor steht. Manipulieren lässt sich der Zähler kaum.
Die intelligenten Stromzähler nach Definition des § 21d EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) kommunizieren dagegen permanent und sind über ihre Schnittstelle schlechter vor Missbrauch geschützt.
Auf der Suche nach einer Lösung des Problems verfolgen die unterschiedlichen Parteien verschiedene Ziele. Die Energieversorger wollen mit allen Mitteln vermeiden, dass jemand Strom aus ihrem Netz entnimmt, ohne dass dies korrekt erfasst und abgerechnet wird. Datenschützer hingegen wünschen sich ein Höchstmaß an Schutz für die Privatsphäre, wenn es um den Stromverbrauch und nutzerbezogene Daten geht.
Die Hersteller von Gateways wiederum, die im zukunftsträchtigen und lukrativen Markt für schlaue Stromzähler mitspielen wollen, ärgern sich über die geplanten kostspieligen Auflagen des BSI, allen voran die aufwändige Hardware-seitige Verschlüsselung aller Daten. Das BSI argumentiert, dass Schadsoftware wie Stuxnet oder Hackerangriffe wie in den USA eine besondere Bedrohung für Smart-Meter-Systeme sind und nur die, nach heutigem Ermessen, sicherste Lösung auch über Jahre noch zukunftsfähig sein kann.