Man kann dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kaum den Vorwurf machen, ihr Schutzprofil voreilig veröffentlicht zu haben. Nachdem die erste Version des BSI unter anderem mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgestimmt und darüber hinaus noch über 1.200 Kommentare und Änderungsanträge von anderen Seiten aufgenommen wurden, kann man sich beim BSI recht sicher sein, das denkbar beste Anforderungsprofil für Smart-Meter erschaffen zu haben.
Warum nun die technische Richtlinie TR-03109 derart in die Kritik gerät, könnte daran liegen, dass diese nun weniger umsichtig und geduldig abgestimmt wird. Doch mit dem bald abgeschlossenen Schutzprofil herrscht eventuell bald auch Einigkeit, dass einige ausstehende Probleme noch gelöst werden müssen.