Jetzt mischt sich auch das Bundespatentamt in den Streit zwischen Apple und Qualcomm ein und will überprüfen, inwieweit eines der betroffenen Patente überhaupt gültig ist. Das Landgericht Mannheim setzt das laufende Verfahren deshalb aus.
Während das Landgericht München im Rahmen des Patentstreits zwischen Qualcomm und Apple bereits ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhone-Modelle erlassen hat, wird es in einem weiteren Verfahren dazu vor dem Landgericht Mannheim vorerst kein Urteil geben. Zwar sehen auch die dortigen Richter grundsätzlich einige Merkmale des Patents als verletzt an, allerdings haben sie das Verfahren jetzt vorläufig ausgesetzt. Bevor sie den Fall weiter verhandeln, wollen sie zunächst abwarten, zu welcher Einschätzung das Bundespatentgericht bei seiner laufenden Überprüfung des betroffenen Patents kommt.
Genau wie in München geht es auch in Mannheim in der Hauptsache um ein Patent von Qualcomm, das hilft, den Stromverbrauch in Smartphones zu reduzieren. Die Firma Qorvo soll dieses Patent mit einem Chipbaustein verletzen, der integraler Bestandteil von Intels Modem-Chips ist, die Apple seit dem Rauswurf von Qualcomm in seinen iPhones nutzt. Apple und Qorvo argumentieren allerdings, dass die entsprechende Technologie bereits genutzt worden sei, bevor Qualcomm sie zum Patent angemeldet hat. Deshalb soll das Bundespatentgericht nun klären, ob das Patent überhaupt gültig ist. Sollte das nicht der Fall sein, könnte damit auch das in München erlassene Verkaufsverbot gegen Apple hinfällig werden, wegen dem Apple seit einigen Wochen in Deutschland dazu gezwungen ist, iPhones doch wieder mit Qualcomm-Chips auszurüsten.