Kleine Bauteile – große Wirkung. Erfolgreiche Klagen wegen Patenrechtsverletzungen haben auch für Weltmarktführer gravierende Folgen. Lenovo muss wegen eines WWAN-Moduls aktuell alle Verkaufsaktivitäten für mobilfunkfähige Devices unterlassen. Jetzt könnte es Samsungs Galaxy-Smartphones treffen.
Der Verkaufsstopp für Lenovos mobilfunkfähige Geräte schlägt aktuell hohe Wellen im Channel (connect professional berichtete). Den hatte das Landgericht München aufgrund einer erfolgreichen Patentklage des Patentinhabers Interdigital Technology Anfang Mai 2024 verhängt. Betroffen sind alle mobilfunkfähigen Laptops Tablets, Hybridgeräte und Workstations des Herstellers – sowie alle Motorola-Smartphones.
Jetzt könnte das gleiche Schicksal den Smartphone-Riesen Samsung ereilen. Der koreanische Hersteller hatte ebenfalls an dem als Klägerfreundlich bekannten Landgericht München I in erster Instanz eine Patentklage verloren. Samsung soll mit seinen Galaxy-Smartphones ein Patent des chinesischen Unternehmens Datang Mobile verletzt haben. Konkret geht es um den nationalen deutschen Teil des europäischen Patents EP2237607. Dabei handelt es sich um ein Zellübergabeverfahren, das für den Mobilfunkstandard 4G / LTE als essenziell gilt.
Samsung hatte vor Gericht damit argumentiert, nicht gewusst zu haben, dass Datang Mobile einen länderspezifischen Teil des Patents halte. Außerdem habe Datang Mobile kein faires Lizenzangebot nach den FRAND-Regeln (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) unterbreitet.
Dem Online-Portal heise online liegt eine redigierte Version des Urteils vom 12. April 2024 vor, das eine Entschädigungszahlung für alle 4G-fähigen Smartphones vorsieht, die Samsung seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauft hat. Außerdem sollen alle im Handel befindlichen Modelle zerstört werden. Davon wären praktisch alle Galaxy-Smartphone betroffen, da nahezu alle per 4G funken.
Das Urteil ist bisher allerdings nicht rechtskräftig. Datang könnte es gegen eine Sicherheitsleistung von mehr als 2,5 Millionen Euro vorläufig vollstrecken lassen – was bisher nicht geschehen ist.
Samsung hat in einer Stellungnahme gegenüber heise online erklärt, der Konzern werde das Gerichtsurteil gründlich prüfen und rechtliche Schritte, einschließlich einer möglichen Berufung, festlegen.