Gefakte Kundenbewertungen

Per aspera ad astra

17. Dezember 2019, 10:43 Uhr | Natalie Lauer
© AdobeStock / Roman Stetsyk

Kundenbewertungen beeinflussen die Kaufentscheidung maßgeblich, weshalb viel Schindluder mit ihnen getrieben wird. Dank eines jüngst vom Münchner Landgericht gefällten Urteils gelten Fake-Bewertungen nun als rechtswidrig.

Bewertungen sind für den Online-Handel essenziell. Sie schaffen Vertrauen, geben den Verbrauchern Sicherheit und beeinflussen so letztlich das Kaufverhalten. Hat ein Produkt nur einen von fünf Sternen erhalten, erscheint ein Kauf nicht mehr allzu verlockend. Gleiches gilt für Rezensionen über Ärzte, Restaurants oder Dienstleister unterschiedlicher Branchen.

Kundenmeinungen sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn sie objektiv sind. Dass dies beim Gros der Rezensionen nicht zutrifft, hat ein Marketing-Forscherteam der TU Dortmund bereits Ende des vergangenen Jahres in der Untersuchung »Sollten wir nach den Sternen greifen?« dargelegt. So bemerkt Sören Köcher in diesem Zusammenhang: »Es ist nicht nur so, dass durchschnittliche Kundenbewertungen ein eher schlechter Indikator für die Qualität eines Produktes sind. Hohe durchschnittliche Bewertungen scheinen sogar bis zu einem gewissen Grad über die tatsächliche Qualität eines Produktes hinwegtäuschen zu können.«

Aus diesem Grund floriert der Handel mit sogenannten Fake-Bewertungen. Eines von vielen Unternehmen, das mit falschen Rezensionen handelt, ist Fivestar-Marketing. Es brachte jede Menge frei erfundene Kundenmeinungen an denn Mann beziehungsweise an Hoteliers. Dem schiebt das Münchner Landgericht nun einen Riegel vor und erklärte kürzlich im Zuge einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen besagtes Unternehmen Bewertungen dieser Art als rechtswidrig. Ein solches Urteil war längst überfällig.
Dass es aber zur Generierung von getürkten Kundemeinungen keinen Dienstleister braucht, sondern ein üppiger Freundeskreis ausreicht, zeigte bereits das Projekt »The Shed at Dulwitch«. Der Initiator Oobah Butler hatte seine Gartenlaube auf einem renommierten Bewertungsportal zum am höchsten gerankten Restaurant Londons gemacht. Haken an der Sache: Es hat niemals existiert. Trotzdem schneiten täglich Tischreservierungen hinein. Selbst als Butler dann tatsächlich Gäste in seinen leicht schäbigen Garten einlud, und sie mit minderwertigem Essen aus der Mikrowelle bewirtete, zeigten sich diese begeistert. Es scheint, als hätten die gefakten Bewertungen das Urteilsvermögen ihrer Leser infiltriert und ihnen jedweden Sinn für Objektivität geraubt. Eigene Meinung: Fehlanzeige.
Der Test mag gewiss ein Einzelfall sein, die Macht der Fake-Kommentare aber sicher nicht.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu INFRA-ANTRIEBE Hans Nelk GmbH

Weitere Artikel zu RZ-Betreiber

Matchmaker+