Gebrauchtsoftware

Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen

30. Januar 2018, 13:54 Uhr | Sabine Narloch
© fs Quelle: fotolia

Software gebraucht zu erwerben, ist für Unternehmen eine kostengünstige Alternative zur Neuanschaffung. Essenziell ist jedoch, dass die Gebrauchtsoftware Rechts- und Auditsicherheit bietet. Das Prüfsiegel des Münchner Unternehmens U-S-C soll dabei Orientierung geben.

Die Grundlage für die Legalisierung des Gebrauchtsoftwarehandels wurde durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) gelegt. Damit ergibt sich für Unternehmen bei den Softwarekosten eine interssante Einsparmöglichkeit. Doch die rechtlichen Anforderungen müssen auch im Fall von gebrauchter Software erfüllt sein. Ohne juristisches Wissen kein einfaches Unterfangen. Dieser Thematik hat sich das Münchner Unternehmen U-S-C angenommen, das auf den Handel von Software und Gebrauchtsoftware spezialisiert ist. 

So soll das U-S-C-eigene Prüfsiegel zumindest für Microsoft-Volumenlizenzen Orientierung geben. Nach U-S-C-Angaben würden vor dem Verkauf die gebrauchten Microsoft-Volumenlizenzen geprüft, ob diese allen rechtlichen Vorgaben des EuGH und BGH entsprechen und ob die geforderten Punkte von Microsoft für ein Audit erfüllt werden. Nur wenn das zutreffe, erhalte die gebrauchte Software das  Prüfsiegel. Damit werde kenntlich gemacht, dass diese Microsoft-Volumenlizenzen rechtlich einwandfrei seien und einem gründlichen Check durch ein Microsoft-Audit standhalten.

Im Einzelnen sind es diese fünf Aspekte, die das Prüfsiegel laut U-S-C-Angaben garantiert:

  1. Autorisierungs- und Vertragsnummer sind bekannt
  2. Transparente Lizenz-Transfer-Kette vom Erstbesitzer
  3. Lizenz-Übertragungs-Formular und Vernichtungserklärung mit Originalunterschrift des Erstbesitzers
  4. EU-Lizenz und sichere Keys
  5. Einhalten der Microsoft-Audit-Vorgaben

Da im Falle eines Microsoft-Software-Asset-Management-Audits (SAM) immer der Käufer den zweifelsfreien Nachweis zur Lizenzherkunft seiner Software erbringen muss, sollten Unternehmen grundsätzlich nur Gebrauchtsoftware zusammen mit der Autorisierungs- bzw. Original-Vertragsnummer erwerben. Jeder Lizenz-Key ist nur mit dem Herkunftsnachweis und der vom Erstbesitzer unterzeichneten Vernichtungserklärung auditsicher. Mit der Unterschrift bestätigt der Erstbesitzer,  dass seine Kopie der Software unbrauchbar ist.

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