Wenige Wochen nachdem das Landgericht München ein Verkaufsverbot für verschiedene iPhone-Modelle erlassen hat, wies jetzt das Landgericht Mannheim eine weitere Patentklage von Qualcomm gegen Apple zurück.
Der Chipkonzern Qualcomm muss in seinem Patentstreit mit Apple einen Rückschlag in Deutschland einstecken. Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag, dass iPhones ein Qualcomm-Patent zu Schaltkreis-Technik nicht verletzen und wies die Klage ab. Qualcomm kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Chipkonzern hatte im Dezember mit einem anderen Patent ein Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland erzielt. Apple nahm daraufhin das iPhone 7 und das iPhone 8 aus seinen Stores und seinem Online-Angebot und legte Widerspruch gegen das Urteil ein.
Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.
Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.
Am Montag holte die FTC den Apple-Topmanager Jeff Williams in den Zeugenstand, der für das operative Geschäft des Konzerns zuständig ist. Williams bekräftigte, dass Apple es als unfair empfinde, dass Qualcomm für eine Lizenz auf seine Patente fünf Prozent vom Gerätepreis haben wollte. Denn das bedeute zum Beispiel, dass wenn Apple pro Gerät 60 Dollar mehr für ein Edelstahl- oder Aluminium-Gehäuse ausgebe, damit auch 3 Dollar für Qualcomm fällig würden, auch wenn der Chipkonzern damit nichts zu tun habe.