Häufiger Kritikpunkt des Gesetzes ist die Meldepflicht für erfolgte Attacken auf kritische Infrastrukturen. Betroffene Unternehmen empfinden diese als Zumutung, da der Mehrwert zunächst nicht transparent ist. Das BSI hat den Auftrag, aus den anonymisierten Meldungen Gefährdungspotenziale für andere Unternehmen abzuleiten und diese frühzeitig zu warnen. Wie effizient das Vorgehen letztendlich ist, bleibt zunächst offen. Wenn die Meldepflicht effektiv umgesetzt wird und das Gesetz nicht nur zu einem höheren Grad an IT-Sicherheit, sondern auch zu mehr Verständnis für dessen Notwendigkeit führt, ist das Gesetz sinnvoll. Ob die Chance genutzt wird, hängt auch vom Geschick der CIOs ab. Einen besonderen Anreiz fügte die Bundesregierung noch kurz vor Beschluss des Gesetzes ein: Bußgelder von einer Höhe bis zu 100.000 Euro.“
Seit dem ersten Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes im Jahr 2014 stehen die darin enthaltenen Richtlinien in der Diskussion. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz offiziell beschlossen. Es ist ein wichtiger Baustein der Initiative zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Zu KRITIS gehören unter anderem die Branchen Energie, Verkehr, Finanzen und Telekommunikation.