Audit

Unternehmen unter Druck

23. April 2018, 12:00 Uhr | Autor: Christian Koch / Redaktion: Axel Pomper

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Hintergrund: Wenn der Auditor kommt

Für die Kontrolle der Einhaltung der EU-DSGVO sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. So hat beispielsweise seit Juli 2017 die Datenschutzkonferenz (DSK) Erläuterungen zur Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) verschickte ebenfalls bereits im letzten Jahr an rund 150 bayerische Unternehmen einen Prüffragebogen. Mit diesem lässt sich feststellen, wie weit man mit der Vorbereitung gekommen ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ab Sommer 2018 die ersten Überprüfungen standfinden – und zwar nicht deshalb, weil Heerscharen von Kontrolleuren zur Verfügung stehen, sondern eher deshalb, weil die Datenschutzaufsicht Hinweise auf Verstöße erhält. Sie können von unzufriedenen Kunden oder von ehemaligen Mitarbeitern stammen. Aber auch der Verlust personenbezogener Daten ist Anlass für Kontrollen. Spätestens dann werden auch noch die restlichen Unternehmen, die immer noch nicht aktiv wurden, mit den Planungen zur Umsetzung der EU-DSVGO beginnen müssen. Die Nachfrage nach externer Unterstützung wird vermutlich ab Sommer dieses Jahres noch einmal deutlich ansteigen.

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