Sicherheitslücken im Android-Smartphone

Verbraucherschützer verklagen Media Markt

21. Juli 2017, 15:49 Uhr | Lars Bube

Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen eine Media-Markt-Filiale verklagt, weil diese Kunden ein Smartphone mit erheblichen Sicherheitslücken verkauft hat.

Mit einer außergewöhnlichen Klage will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für mehr mobile Sicherheit sorgen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gehen die Verbraucherschützer derzeit juristisch gegen eine Filiale von Media Markt in Köln vor, weil diese Kunden ein aus Security-Gesichtspunkten höchst riskantes Smartphone verkauft. Beim betroffenen Gerät handelt es sich dem Bericht zufolge um das »Cynus T6« von Mobistel. Das 99 Euro billige Einsteigergerät wird mit der vier Jahre alten Android-Version Kitkat (4.4) ausgeliefert, von der mindestens 15 schwere Sicherheitslücken bekannt sind. Über diese können Angreifen erheblichen Schaden anrichten, Daten stehlen und sogar die Kontrolle über das Betriebssystem und damit letztendlich das gesamte Gerät übernehmen. Da Google die veraltete Version jedoch nicht mehr updated, ist für die Nutzer keine Besserung in Sicht. Deshalb hatte sich im vergangenen Jahr auch schon das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an den Hersteller gewandt – jedoch ohne Erfolg. Weder gab es ein Update auf eine neuere Android-Version für das betroffene Gerät noch eine anderweitige Reaktion.

Die Verbraucherzentrale richtet ihre Klage dabei ganz bewusst gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller oder gar Google. Schließlich sei Media Markt der unmittelbare Vertragspartner der Kunden, erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Es könne nicht sein, dass Kunden ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufen, das ohne ihr Wissen mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch bei seiner Inbetriebnahme nicht geschlossen werden, so Steffen weiter. Einerseits sehen die Verbraucherschützer hier direkt den Handel in der Pflicht, entsprechende Geräte entweder erst gar nicht zu verkaufen, oder aber die Kunden zumindest eingehend über die damit verbundenen Risiken zu informieren. Andererseits hoffen sie, dass sie auf diesem Wege die Händler dazu bringen können, künftig selbst gegen entsprechende Angebote der Hersteller vorzugehen. Auf diesem Wege soll wesentlich mehr Druck auf die Anbieter erzeugt werden, als es die Verbraucherschutzorganisationen mit Klagen in zig Einzelfällen erreichen könnten.


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