Expertenkommentar

Zum Rechtsrahmen im Bereich Smart-Metering sowie Smart-Grids

7. September 2011, 16:06 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Gesetzgebung ist gefordert

Heute fehlen Regelungen, die Netzbetreibern und Energieversorgern einen zukunftssicheren Ausbau von Smart-Grids ermöglichen. Statt einer klaren, bundesweit einheitlichen Regelung für den Energiesektor gleicht das datenschutzrechtliche Regelwerk mit seinen 16 Ländergesetzen und einem Bundesgesetz einem Flickenteppich. Die zuständigen Landesparlamente setzen beispielsweise darauf, dass jeder Endkunde in die Nutzung von Smart-Metering-Technologie einwilligt. Dies ist nach Meinung von Experten keine tragfähige Grundlage für den flächendeckenden Einsatz einer neuen Technologie.

Der Gesetzgeber muss seine Verantwortung wahrnehmen; er darf nicht die Richtungsentscheidung, Smart-Grids als Zukunftstechnologie einzusetzen, dadurch konterkarieren, dass er dem Endkunden die Entscheidung aufbürdet. Vielmehr muss er selbst den datenschutzrechtlichen Rahmen für Smart-Grids setzen. Alcatel-Lucent vertritt hier die Auffassung, dass der Ausbau der Infrastruktur nicht von einer Einwilligung des Endkunden abhängig sein darf. Stattdessen ist ein verbindlicher Rechtsrahmen notwendig, der die Einwilligung überflüssig macht, aber den Schutz personenbezogener Daten garantiert und die Interessen des Endkunden wahrt.

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