Die Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie der weltweite Alarm nach den Sprengstoff-Funden vom Oktober 2010 (manipulierte Farbpatronen in einem Drucker) führten dazu, dass die Sicherheitsbestimmungen für Luftfrachtsendungen deutlich verschärft wurden. Die neuen Vorschriften der EU (VO EG 300/2008 und VO EU 185/2010) sollen zu "sicheren Lieferketten" führen.
Das Luftfahrt-Bundesamt setzt diese Verordnungen in Form des Verfahrens "behördlich anerkannter Bekannter Versender" und "Reglementierter Beauftragter" um. Bis zum 29. April 2013 wurde als "Bekannter Versender" (engl. Known Consignor) der Status beschrieben, den Unternehmen bis dahin für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigte, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Seit dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr, und Unternehmen mussten sich neu validieren lassen, um vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des "behördlich anerkannten Bekannten Versenders" zu erhalten. Ist ein Unternehmen nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den nicht zertifizierten Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen. Quelle: Wikipedia