Mithilfe eines Insiders

Anonymous-Hacker übernehmen Online-Kanäle von Attila Hildmann

14. September 2021, 7:49 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

„Auch Verschwörungstheoretiker haben Rechte“

Früher als veganer Kochbuchautor und Fitness-Guru bekannt, nennt Hildmann sich inzwischen selbst „ultrarechts“ und einen Verschwörungsprediger. Er trat bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf. Seine Äußerungen lösten Kritik und Entsetzen aus – etwa bei seinem Kochbuch-Verlag, der die verlegerische Zusammenarbeit schon vor Jahren einstellte.

Seit dem Sommer 2020 fiel Hildmann auf dem Messenger-Dienst Telegram mit immer unverhohlenerem Judenhass auf. Er postete wiederholt Hakenkreuze, leugnete den Holocaust und überzog Personen des öffentlichen Lebens mit antisemitischen Schmähungen. „Ich bin Nationalsozialist“, schrieb er im Mai dieses Jahres. Rechtsanwalt Christian Solmecke wies darauf hin, dass Hildmann gegen die Übertragung der Internet-Adressen (Domain) an eine andere Person bei der Denic-Organisation einen Widerspruch einlegen kann. „Damit könnte verhindert werden, dass die Domain noch weiter übertragen wird.“ In einem zivilrechtlichen Verfahren müsste dann geklärt werden, wer der wahre Eigentümer der Domains sei. Neben der eigentlichen Domainübertragung stünden dem Verschwörungserzähler auch Ansprüche aus seinem Namensrecht, dem Markenrecht und dem Urheberrecht zu. „Mit Hilfe dieser Rechte könnte er auch eine Rückübertragung seines Telegram-Accounts fordern.“

Die angekündigte Veröffentlichung der Tausenden E-Mails wertete der Spezialist für Onlinerecht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Hildmann. Dabei könnten viele Tausend Euro Schadensersatz auf die Beteiligten zukommen, sofern sie denn gefasst werden können. „Letztlich haben in unserem Rechtsstaat auch Verschwörungstheoretiker Rechte und können sie mithilfe einer Justiz, deren Existenz sie teils selbst leugnen, durchsetzen.“ Dabei spiele auch keine Rolle, dass Hildmann selbst in die Türkei geflohen sei, um den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entgehen, da es hier um einen zivilrechtlichen Anspruch und nicht um die Verfolgung durch den deutschen Staat gehe.

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