Whistleblowing-Richtlinie

"Die Tücke steckt oft im Detail“

17. Mai 2021, 9:23 Uhr | Interview: Diana Künstler
© lightwise-123rf

Whistleblower sollen künftig EU-weit einheitlich besser geschützt werden. Den Mitgliedstaaten bleibt noch bis Ende des Jahres Zeit, die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das ist in vielerlei Hinsicht kein leichtes Unterfangen.

Der Diesel-Skandal, die Panama Papers, der Fipronil-Vorfall oder der Skandal um Cambridge Analytica stehen exemplarisch für die Fälle, in denen Fehlverhalten in Unternehmen oder Organisationen offengelegt worden sind. Der verursachte Schaden für die Umwelt, für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder für die öffentlichen Finanzen der betroffenen Staaten kam dabei oft nur dank der Initiative von Einzelpersonen ans Tageslicht. Personenen, die Fehlverhalten gemeldet haben, ungeachtet etwaiger Konsequenzen. Das erfordert viel Mut, denn nicht immer werden diese sogenannten Hinweisgeber von allen Seiten mit Wohlwollen betrachtet. Der Grat zwischen Helden- und vermeintlichem Denunziantentum ist ein schmaler und Whistleblower laufen nicht selten Gefahr, Karriere und Auskommen aufs Spiel zu setzen, wenn sie Missstände offenlegen wollen. Sie und ihre Courage sind  jedoch "in unseren Gesellschaften äußerst wichtig", unterstreicht die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. "Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt."

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Kai Leisering, Business Keeper
Kai Leisering ist Geschäftsführer von Business Keeper. Das Berliner Unternehmen bietet Integritäts- und Compliance-Anwendungen gegen Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geld-wäsche und andere gesellschaftliche Missstände.
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Damit Hinweisgeber künftig besser vor potenziellen Repressalien geschützt sind, hat die EU die Whistleblowing-Richtlinie ins Leben gerufen. Sie schreibt einheitliche Standards vor und ist seit Mitte Dezember 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, also bis Ende 2021, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie stellt jedoch Unternehmen unter anderem auch vor die Herausforderung, entsprechende Hinweisgebersysteme aufzusetzen. Was diese können sollten und warum sie weit entfernt davon sind, Denunziantentum zu unterstützen, erläutert Kai Leisering von Business Keeper im Interview mit funkschau.

funkschau: Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Missstände in ihren Unternehmen öffentlich machen wollten, bewegten sie sich lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone. Seit Dezember 2019 ist die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie der EU in Kraft, wodurch Hinweisgeber künftig EU-weit einheitlich besser geschützt sein sollen. Wie bewerten Sie die Einführung dieser Richtlinie für den deutschen Rechtsraum?

Kai Leisering: Für die Einführung einer Whistleblowing-Richtlinie ist es höchste Zeit. Derzeit gibt es keine klare Rechtslage, was den Schutz von Hinweisgebenden angeht. Bisher müssen sich WhistleblowerInnen ausgiebig über die Rechtslage informieren und sind nicht vor Repressalien seitens der Arbeitgebenden geschützt. Wer auf Missstände in einem Unternehmen oder in einer Organisation aufmerksam macht, dem können nach der derzeitigen Rechtslage Nachteile entstehen – das soll mit dem neuen Gesetz unterbunden werden.  

Prominente Whistleblowingfälle

funkschau: Welche Fragen beziehungsweise Herausforderungen ergeben sich daraus bei der Umsetzung in deutsches Recht?

Leisering: Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz nicht nur Verstöße gegen das EU-Recht, sondern auch gegen deutsches Recht einbezieht (Anm.d.Red.: siehe dazu auch Infokasten auf Folgeseite zum Hinweisgeberschutzgesetz). Das wird vor allem von der Wirtschaft kritisch gesehen, wäre aber die richtige Herangehensweise: Sonst müssten sich WhistleblowerInnen vor der Meldeabgabe zuerst rechtlich beraten lassen und abklären, ob der zu meldende Verstoß vom EU-Recht oder nur vom deutschen Recht abgedeckt ist. Die Aufdeckung von Korruption und Schmiergeldzahlungen beispielsweise wäre nur vom deutschen Recht abgesichert und würde die WhistleblowerInnen in eine schwierige Rechtslage bringen.

funkschau: Oft heißt es Held oder Verräter: Was glauben Sie, warum das Thema Whistleblowing derart polarisiert?

Leisering: Als Business Keeper 2001 gegründet wurde, standen Hinweisgebersysteme vor allem für Denunziantentum. Auch heute noch bezeichnen es kritische Stimmen als ein solches. Allerdings steckt mehr dahinter: Ein Whistleblowing-System stellt keine Bedrohung für Unternehmen dar und wird nicht dazu verwendet, bestimmte Personen an den Pranger zu stellen. Vielmehr geht es um die Förderung von Transparenz und Vertrauen im Unternehmen: Denn wenn die Mitarbeitenden um ein solches System wissen und dass mit den Meldungen vertrauensvoll umgegangen wird, fördert dies das Image sowie das Vertrauen ins Unternehmen.

Die Richtlinie in zehn Punkten  
  1. Laut dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ist ein Hinweisgeber eine Person, die Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht meldet oder offenlegt, die ihr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten zur Kenntnis gelangt sind. Somit ist die Richtlinie auf Arbeitnehmer ebenso anwendbar wie auf Selbständige, Freiberufler, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, ehrenamtlich Tätige, unbezahlte Praktikanten und Stellenbewerber.
  2. Wer zukünftig Missstände im eigenen Unternehmen meldet, darf aufgrund dessen nicht mehr benachteiligt werden. Kündigungen, verwehrte Beförderungen oder Weiterbildungen sowie weitere Repressalien dürfen nicht im Zusammenhang mit der Meldeabgabe von Mitarbeitenden stehen.
  3. Dabei soll die sogenannte Beweislastumkehr gelten: Unternehmen müssen beweisen, dass Nachteile der Mitarbeitenden nicht auf die Meldeabgabe zurückzuführen sind.
  4. Konkretisiert wird die Whistleblowing-Richtlinie der EU durch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG; s. dazu auch Kasten auf der Folgeseite). Mit dem Gesetz sollen Personen, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, geschützt werden.
  5. Die Frist zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes läuft bis einschließlich 16. Dezember 2021.
  6. Mit dem 17. Dezember müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz, öffentliche Einrichtungen sowie Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern künftig sichere interne Meldekanäle bereitstellen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht voraussichtlich bereits in zwei Jahren, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren.
  7. Meldungen können intern dann entweder schriftlich über ein Online-System, einen Briefkasten oder per Postweg abgegeben werden und/oder mündlich per Telefon-Hotline oder Anrufbeantwortersystem.
  8. Hinweisgebern wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen (Stufe 1), bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zurückgreifen (Stufe 2) oder sich an die Öffentlichkeit wenden (Stufe 3).
  9. Mit Blick auf die Anforderung an den internen Meldekanal sollten Unternehmen unter anderen folgende Aspekte berücksichtigen: uneingeschränkter Zugang zum System, Betreuung durch eine unabhängige und qualifizierten Person, Wahrung der Vertraulichkeit, Anonymitätswahrung und Datenschutz, revisionssicher und nachvollziehbare Sachverhaltsdokumentation, Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, Rückmeldung innerhalb von drei Monaten zum Umgang mit dem Hinweis.
  10. Die Implementierung kann nach Angaben von Business Keeper je nach Größe und Komplexität der Organisationsstruktur einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

 


  1. "Die Tücke steckt oft im Detail“
  2. Hinweisgebersystem ist nur ein Baustein im Compliance-Baukasten

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