EU-Datenschutzreform kommt

Mindestalter von 16 Jahren für soziale Netzwerke

16. Dezember 2015, 9:02 Uhr | Timo Scheibe

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Bei Verstoß drohen hohe Strafen

Auf Anbieter kommen mit der neuen Datenschutzrichtlinie weitere Verpflichtungen zu. Sie müssen ab 2018 die eindeutige Zustimmung ihrer Nutzer einholen, dass sie ihre Daten verarbeiten dürfen. Produkte und Services sollen dabei standardmäßig datenschutzfreundlich vorkonfiguriert sein. Zudem beantworten die EU-Vertreter auch die Frage, ab welchem Alter ein Anwender seine Einwilligung zur Datenverarbeitung geben kann. Sie soll mit Inkrafttreten der Richtlinie bei 16 Jahren liegen. Also dürfen Online-Dienste wie Facebook oder Twitter erst ab diesem Alter genutzt werden. Einzige Ausnahme ist eine niedrigere Hürde im nationalen Recht. In diesem Fall muss der Internetnutzer jedoch mindestens 13 Jahre alt sein.

Halten sich Unternehmen nicht an die Datenschutzbestimmungen, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese sollen bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes betragen. Für Facebook und Google drohen demnach bei Missachtung der Datenschutzverordnung Milliardenstrafen.

»Bürger und Unternehmen werden von klaren Regeln profitieren, die zu unserem digitalen Zeitalter passen. Sie schaffen Möglichkeiten und fördern Innovationen im europäischen Digitalmarkt, während sie gleichzeitig einen starken Schutz bieten«, sagt EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Kritiker teilen ihre Meinung jedoch nicht. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kommt sogar zu dem Schluss, die EU-Datenschutzreform »hat die Zeichen der Zeit verkannt.« Im Ergebnis werde das Internet als wirtschaftlicher Wachstumsmotor überreguliert und die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas deutlich begrenzt. Bereits bekannte und etablierte Lösungen zum technischen Datenschutz, wie die Anonymisierung von Daten, bei dem der Personenbezug durch einen Code ersetzt wird, fänden kaum Berücksichtigung.

»Grundsätze wie eine europaweite Harmonisierung und ein Wechsel zum Marktortprinzip sind zwar grundsätzlich zu befürworten, der Kompromiss zur Datenschutz-Grundverordnung zeigt aber leider mit aller Deutlichkeit, dass der europäische Gesetzgeber die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Die für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalbranche so wichtige Risikodifferenzierung fehlt völlig. Stattdessen haben wir nun einen realitätsfernen, einwilligungsbasierten One size fits all-Ansatz, der erhebliche Hürden für entgeltfreie Dienste, also den Kern des Internets, schafft«, kritisiert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr. In seinen Augen ist das ein Widerspruch zu den Interessen von Internetnutzern und Unternehmen.


  1. Mindestalter von 16 Jahren für soziale Netzwerke
  2. Bei Verstoß drohen hohe Strafen
  3. Angst vor dem Bürokratiemonster

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