Prävention ist immer besser als Therapie. Das gilt auch für die IT. Doch oft agieren von einem Cyberangriff betroffene Unternehmen rein reaktiv.
Die bestehenden Vorschriften über den Umgang mit Sicherheitsvorfällen aus der ersten Version der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) von 2016 wird daher überarbeitet. In der neuen Version soll sie europaweit die IT-Sicherheit-Regelungen vereinheitlichen und Verstöße ahnden. Bis zum Herbst 2024 müssen Unternehmen die neuen Vorschriften umsetzen. Diese reichen von Vor-gaben für Risiko- und Incident-Management bis hin zu Meldepflichten. Interessant: Unternehmen, die nicht einem der definierten Geschäftszweige angehören, steht es offen, die NIS2 einzuhalten. Wer aber einziger Anbieter eines für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbaren Produktes oder einer Dienstleistung ist, hat diese Wahl nicht.
Analog zur DSGVO zieht die NIS2 bei der Haftung die Daumenschrauben an – so können der Aufsichtsrat oder die Geschäftsführung unmittelbar zur Verantwortung gezogen werden. IT-Sicherheit ist in erster Linie Auf-gabe des Managements. Da weit über 90 Prozent der KMU nicht über ausreichende Kapazitäten bei der Cybersicherheit verfügen, schlägt hier die Stunde der Dienstleister und des Channels – und die sind stark gefragt. Dieser Trend wird daran nichts ändern, im Gegenteil.
Kontakt: Tim.Berghoff@gdata.de