1. Planung ist das halbe Leben
Einen funktionierenden Disaster Recovery Plan in der Schublade zu haben, sollte grundsätzlich die oberste Pflicht eines jeden IT-Verantwortlichen sein. Damit auch im Falle seiner Abwesenheit eine reibungslose Wiederherstellung gewährleistet werden kann, müssen Abteilung oder Urlaubsvertretungen nicht nur von der Existenz eines solchen Plans wissen, sondern auch Zugang dazu haben. Ein guter Disaster Recovery-Plan enthält Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die schnelle Wiederherstellung von Dateien und Systemen.