Mehr Aufmerksamkeit für Datenschutz

Zwei Jahre DSGVO

26. Juni 2020, 7:26 Uhr | Daniel Dubsky

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Ungelöster Konflikt mit Cloud Act

Problematisch für Unternehmen ist weiterhin auch die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von Cloud-Services und Online-Diensten, deren Betreiber in den USA sitzen und damit dem »Cloud Act« unterliegen. Der regelt den Zugriff von US-Strafverfolgungsbehörden auf im Ausland gespeicherte Daten und steht nach Einschätzung vieler Experten im klaren Widerspruch zur DSGVO. Schließlich müssen die US-Anbieter die in Europa gespeicherten Datensätze übergeben, wenn Behörden sie dazu auffordern – womit die Daten dann genau der Kontrolle entzogen sind, zu der die DSGVO die hiesigen Firmen verpflichtet.

»Wir brauche endlich klare Ansagen von unseren obersten Datenschützern, welche Plattformen für welche Daten genutzt werden dürfen und welche eben nicht – ganz so, wie es der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit getan hat, als er den Einsatz von WhatsApp in Bundesbehörden untersagte«, so Tobias Gerlinger, CEO von Owncloud. »Ohne eindeutige Leitlinien ist es für Unternehmen schwierig, die DSGVO konsequent einzuhalten.«

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