Neues Urteil zu altem Gebrauchtsoftwarestreit

Adobe muss Usedsoft Schadenersatz zahlen

8. Juli 2016, 16:08 Uhr | Lars Bube

Weil man dem Gebrauchtsoftwarehändler vor sechs Jahren zu Unrecht per einstweiliger Verfügung untersagt hatte, Einzellizenzen aus Volumenpaketen weiterzuverkaufen, muss Adobe jetzt über 100.000 Euro Schadenersatz an Usedsoft bezahlen.

Usedsoft hat sich erneut vor Gericht gegen Adobe durchgesetzt und dabei einen erheblichen Schadenersatzanspruch erwirkt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verpflichtete den Softwarehersteller zu einer Zahlung von 125.000 Euro plus Zinsen an Usedsoft. Ursprung des Verfahrens war, dass Adobe es dem Gebrauchtsoftwarehändler 2010 per einstweiliger Verfügung untersagt hatte, weiterhin gebraucht veräußerte Einzellizenzen aus Volumenpaketen zu vertreiben. Zudem hatte Adobe damals auch mehrere Kunden von Usedsoft abgemahnt, die entsprechende Lizenzen erworben und im Einsatz hatten. Um die besorgten Kunden zu beruhigen, hatte Usedsoft ihnen daraufhin eine Rechtsberatung bezahlt und in einigen Fällen aus Kulanz auch den Kaufpreis zurückerstattet. Darüber hinaus war Usedsoft selbst rechtlich gegen diese Einschränkung des Verkaufs der Lizenzen vorgegangen.

2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich im Nachhall des Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2012 zu gebrauchten Softwarelizenzen explizit entschieden, dass der Verkauf der fraglichen Einzellizenzen aus den aufgespaltenen Volumenpaketen rechtens ist. Dies gilt laut BGH selbst dann, wenn der ursprüngliche Eigentümer nur einen Teil seiner Lizenzen veräußert. Damit war der Weg frei für eine Schadenersatzklage von Usedsoft gegen die laut dem BGH-Urteil zu Unrecht ergangene einstweilige Verfügung. In diesem Verfahren hat das OLG dieser Rechtsprechung folgend geurteilt, dass das damalige Vorgehen »… wegen schuldhafter unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung, die einen Eingriff in (den) eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (von usedSoft) darstellt«. Damit muss Adobe nun die Prozesskosten bezahlen und Usedsoft den auf 125.000 Euro bezifferten Schaden ersetzen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG Köln nicht zu.

»Dieses Urteil setzt ein wichtiges Signal«, freute sich Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider über das Urteil und die jetzt erfolgte Veröffentlichung der Urteilsbegründung des OLG. »Macht es doch den Software-Herstellern klar, dass sie finanziell dafür einstehen müssen, wenn sie zur Sicherung Ihrer Monopol-Stellung die Justiz missbrauchen und Unwahrheiten verbreiten«, so Schneider weiter.


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