Schon seit einiger Zeit versucht Amazon, mit der Anmerkung »verifizierter Kauf« echte Kommentare aus der Masse herauszuheben. Doch auch dieses System sollen die Beklagten umgangen haben. Sie kauften über Amazon direkt beim Hersteller, der ihnen jedoch nur eine leere Box lieferte, um das Tracking des Online-Händlers zu überlisten. Gleichzeitig sollen viele Kunden dieser Seiten ausdrücklich nach Bewertungen mit vier statt fünf Sternen verlangt haben, damit die Sterne-Bilanz nicht allzu positiv ausfalle. Doch auch Amazon ist in diesem Falle kein Kind von Traurigkeit. Die Verbraucherzentrale NRW warf dem Online-Händler schon 2013 vor, mit seinem Produkttester-Club »Vine« selbst für allzu positive Produktbewertungen zu sorgen.