Mit seinem aktuellen Frühjahrsupdate erleichtert Ebay seinen Händlern den Verkauf über die Plattform an vielen Stellen. Doch einige Änderungen bergen Abmahngefahr, wenn Ebay-Händler die Änderungen nicht richtig umsetzen.
Ebay will das Kauf- und Verkaufserlebnis auf seiner Plattform vereinfachen und hat deshalb in seinem Frühjahrsupdate 2017 einige Neuerungen bekanntgegeben. Wie Rechtsanwalt Jan Lennart Müller von der IT-Recht-Kanzlei aus München berichtet, bringt das Update für Ebay-Händler viele Verbesserungen, aber auch einige rechtlich kritische Änderungen mit sich. Als erstes vereinfacht und vereinheitlicht Ebay die Verkäuferstandards aller Länder.
Seit Mai werden in zahlreichen Ländern »weltweit« ver-spätet zugestellte Artikel nicht mehr automatisch in die Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel eingerechnet. Stattdessen kommt es darauf an, dass der Ebay-Händler die Ware fristgerecht verschickt und sich um eine Klärung des Problems mit dem Käufer bemüht. Ab dem 20. August verringert sich zudem die Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel für Verkäufer mit Top-Bewertung von 4 auf 3 Prozent.
Zudem werden ab Sommer 2017 Verkäufer belohnt, die ihren Kunden großzügige Rücknahme-Optionen anbieten. Dies soll sich in einer besseren Sichtbarkeit der eigenen Artikel in der Kategorie »Alle Angebote« niederschlagen. Laut Ebay legen Käufer im Internet besonderen Wert auf eine längere Rückgabefrist und kostenlose Rücksendungen. Deshalb wird ab Sommer eine Widerrufslänge von 60 Tagen möglich sein, gleichzeitig sollen neue Suchfilter für eine bessere Sichtbarkeit von Angeboten mit langen Widerrufsfristen sorgen (30 oder 60 Tage). Laut der Online-Plattform soll aber eine Rückgabefrist von mindestens 30 Tagen nicht verpflichtend werden. Es würden weiterhin verschiedene Optionen angeboten — welche das sein werden, ist allerdings unklar.