Seit Jahren will die Bundesnetzagentur erreichen, dass Googles Gmail als Telekommunikationsdienst angemeldet wird. Der Streit ging bis vor das höchste EU-Gericht. Nun haben die Luxemburger Richter gesprochen.
Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen - und damit auch zu Überwachungs-Schnittstellen zu zwingen. Solche Angebote seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Zugänge für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Im Berufungsverfahren rief das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den EuGH an. Dieser sollte nun klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.
Google argumentierte stets, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.