WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikationsanbieter müssen dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur vorhalten.
Auf WhatsApp und Co. dürfte das nach Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Biendl von der Kanzlei CMS Deutschland künftig nicht zukommen. »Nach der heutigen Entscheidung ist davon auszugehen, dass auch so genannte Over-The-Top-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Threema keine Telekommunikationsdienste darstellen«, sagte er am Donnerstag.
Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun noch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie.