Die Luxemburger Richter stützten die diese Haltung nun. Internetbasierte E-Mail-Dienste wie Gmail würden war eine Übertragung von Signalen vornehmen. »Da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht«, lasse sich daraus jedoch nicht der Schluss ziehen, dass es sich um einen elektronischen Telekommunikationsdienst nach EU-Recht handele.
Für die Bundesnetzagentur bedeutet das EuGH-Urteil eine herbe Niederlage. Behörden-Chef Jochen Homann hatte deutlich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der »Financial Times« und nannte neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp. Es sei nicht richtig, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte, argumentierte Homann.
Die Bundesnetzagentur verwies in einer Reaktion am Donnerstag darauf, dass die EU-Richtlinie inzwischen von dem Ende 2018 in Kraft getretenen Kodex für die elektronische Kommunikation abgelöst worden sei. »Dieser bezieht interpersonelle Kommunikationsdienste in Teile des Regulierungsregimes ein«, betonte die Behörde. Bis der Streit auf dieser Basis in eine neue Runde geht, könnte es allerdings noch dauern: Die Frist zur Umsetzung der Bestimmungen aus dem Kodex in nationales Recht läuft noch bis zum 21. Dezember 2020.