Zusätzlich zu den auf Personen gerichteten Strafanzeigen haben Jun und Solmecke noch ein Bußgeld nach § 30 OWiG in Höhe von 150 Millionen Euro gegen die beiden Portalbetreiber in Dublin und Menlo Park beantragt. Als Vorbild nehmen sie dabei den Schmiergeldskandal bei Siemens vor einigen Jahren. Da die mit nur sechs Personen völlig unterbesetzte Complianceabteilung des Konzerns die schwarzen Kassen nicht verhindert hatte, war Siemens zu einem Bußgeld über eine Milliarde Euro verdonnert worden. »Die Geldbuße muss – so das Landgericht München I - mindestens so hoch sein, wie der Nutzen«, führt Solmecke aus. Im Fall Facebook wurde dafür der seit August in Deutschland erzielte Umsatz angesetzt. Die ebenfalls bereits vorgebrachte Begründung des Portals, mit der Vielzahl der Verstöße überfordert zu sein, wollen die beiden Anwälte so nicht akzeptieren. »Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten. Kein Unternehmer in Deutschland kann sich damit herausreden, überfordert zu sein und weiter Geld verdienen«, so Solmecke weiter.
Die beiden Rechtsanwälte rechnen sich gute Chancen aus, mit ihren jetzt eingeleiteten Schritten Erfolge zu erzielen. Dass Zuckerberg in den USA wohnhaft sei, bedeutet ihrer Einschätzung zufolge zwar sicherlich einen Nachteil, mache eine Verfolgung der Vorwürfe gegen ihn durch deutsche Behörden jedoch nicht unmöglich. Immerhin ist Zuckerberg auch immer wieder in Deutschland zu Gast. So wird der Facebook-Chef etwa nächste Woche in Berlin erwartet. »Wir sind sehr zuversichtlich, mit unserer Strafanzeige auch erfolgreich zu sein, denn dieses Thema muss nicht nur angegangen werden – es muss endgültig geklärt werden!«, fordert Solmecke.
Beide Rechtsexperten sind daher der Meinung, dass selbstverständlich jemand bei Facebook für die nicht gelöschten Beiträge verantwortlich gemacht werden muss. Denn wo Straftaten begangen worden sind, müssen auch die Täter ermittelt werden, so Solmecke und Jun. Dennoch betonen die beiden mutigen Anwälte auch, dass eine Verhaftung von Zuckerberg nicht ihr eigentliches Ziel sei. Vielmehr gehe es darum, den Druck auf das Unternehmen zu erhöhen, sich nicht bloß sporadisch an deutsches Recht zu halten und künftig schärfer gegen die Veröffentlichung in Deutschland rechtswidriger Inhalte vorzugehen. »Gelohnt haben sich die Ermittlungen schon jetzt«, schließt Jun. »Facebook stellt deutsches Recht immerhin nicht weiter in Frage und hat viele Inhalte gelöscht, manchmal aber auch die Falschen.«