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Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg

22. Februar 2016, 15:29 Uhr | Lars Bube

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingestellt hat, haben nun zwei deutsche Anwaltskanzleien Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg gestellt.

Schon seit Jahren sind Hetzparolen und Aufrufe zu Gewalttaten aus der rechten und linken Szene ein Dauerproblem auf Facebook. Die Bemühungen des Unternehmens, solche Ausschweifungen wie Adolf Hitler verehrende Profile oder den Holocaust leugnende Gruppen einzudämmen, nehmen sich – gelinde gesagt – äußerst bescheiden aus (siehe: Facebook bleibt Neonazis treu). Im Zuge der aktuellen Flüchtlingswelle verschärft sich dieses Problem immer weiter. Hinter der vermeintlichen Anonymität des sozialen Netzwerks versteckt, treiben die Hintermänner ihren hohlen Hass immer weiter und ködern neue »Follower« für ihre tumben Ziele. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Hamburg jüngst die Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingestellt. Ihrer Ansicht nach ist den hiesigen Verantwortlichen der Facebook Germany GmbH kein Vorwurf zu machen, da das Finanzieren des Portals keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte sei.

Trotz der Beteuerungen von Facebook, das deutsche Recht künftig zu akzeptieren und mit Hilfe externer Dienstleister zur Löschung entsprechender Hass-Posts umzusetzen, hat sich an der Situation wenig geändert. Deshalb legen der IT-Anwalt Chan-jo Jun und sein Kölner Kollege Christian Solmecke jetzt nach und erweitern die Strafanzeige auf die internationale Führungsebene des Konzerns und seinen Chef und Gründer Mark Zuckerberg. »Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet«, bestätigt Solmecke. Als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. sei Zuckerberg für in seinem Unternehmen begangene Straftaten verantwortlich. Gleiches gelte auch für weitere inhaltlich verantwortliche Manager in Deutschland und Europa, wie den Nordeuropa-Chef Martin Ott, gegen den aktuell noch ermittelt wird. Man werde deshalb auch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die deutsche Führungsriege Rechtsmittel einlegen, kündigt Solmecke an.

»Wenn wir linke oder rechte Gewaltaufrufe, Volksverhetzung, Verleumdungen, anonyme Hetzseiten oder Gewaltdarstellungen melden, bekommen wir von Facebook noch immer wieder die gleiche Antwort: Es verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien«, ergänzt Jun. Eine Begründung, mit der Facebook bereits seit Jahren gegen die Löschung von Inhalten argumentiert, die zwar in Deutschland strafbar sind, nicht jedoch in den USA. Über 300 entsprechende Fälle haben die beiden Anwälte nach eigenem Bekunden gesammelt und sowohl an Facebook als auch an die Justiz weitergegeben - ohne nennenswerte Ergebnisse. Dass sich dahinter eine von höchster Stelle angeordnete Linie verbirgt, hat sich erst im letzten Jahr wieder gezeigt, als Zuckerberg seinen Nutzern versprach, die eigenen Standards gegen ausländisches Recht und die übertriebene Einflussnahme fremder Regierungen verteidigen zu wollen.


  1. Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg
  2. 150 Millionen Euro Bußgeld

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