Lexware gibt Tipps zum neuen »VerpackG«

Was Händler zum neuen Verpackungsgesetz wissen müssen

28. Februar 2019, 11:11 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Registrierungspflicht bei der Zentralen Verpackungsregisterstelle

Der so definierte Hersteller ist künftig dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Die Registrierplattform heißt »LUCID«. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungsrelevanten Verpackungen nicht zum Verkauf angeboten werden. »Systembeteiligungsrelevant« bedeutet in diesem Fall: Der Händler oder Hersteller muss sich zu einem dualen System anmelden, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen organisiert. Das in Deutschland bekannteste Beispiel ist »Der Grüne Punkt«. Wichtiger Hinweis: Eine Bagatellgrenze für die Anmeldepflicht ist nicht vorgesehen.


  1. Was Händler zum neuen Verpackungsgesetz wissen müssen
  2. Erweiterter Verpackungsbegriff
  3. Registrierungspflicht bei der Zentralen Verpackungsregisterstelle
  4. Welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind
  5. Sonderfall »Branchenlösung«

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Haufe-Lexware

Matchmaker+