Dem neuen VerpackG zufolge sind alle Verkaufs- und Umverpackungen systembeteiligungspflichtig. Wie schon nach der bisherigen Rechtslage, müssen alle Verkaufs- und Umverpackungen über ein duales System recycelt werden. Wenn bei einem bestimmten Material Zweifel bestehen, ob es bei einem dualen System recycelt werden muss, lässt sich dies mit Hilfe eines Antrags bei der Zentralen Stelle klären.
Die an das duale System gemeldeten Daten sind in einem weiteren Schritt unverzüglich an die Zentralstelle weiterzuleiten. Dazu gehören:
• Registriernummer
• Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
• Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
• Zeitraum für die Systembeteiligung