Recht: Gebrauchtsoftware-Handel

Zwei Urteile im Fall Adobe gegen usedsoft

18. Mai 2011, 10:17 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Berufung angekündigt

Während nun also Adobe die Frankfurter Entscheidung feiert, fühlt sich usedsoft durch das Schweizer Gericht bestätigt. Usedsoft-Schneider kündigte an, gegen die Entscheidung des LG Frankfurt/Main Berufung einzulegen. Es sei unverständlich, warum sein Unternehmen nicht mit bereits einmal verwendeten Adobe-Lizenzen handeln dürfe. Zudem habe sich das Frankfurter urteil lediglich auf einen Sonderfall mit besagten Education-Lizenzen bezogen, der jedoch keine grundsätzliche Bedeutung habe. Dennoch wolle man nun auch versuchen, den kirchlichen Rechenzentrumsbetreiber in Regress zu nehmen, der usedsoft die angeblich gebrauchten Lizenzen verkauft hatte. »Wir werden so lange kämpfen, bis sich auch in Deutschland der freie Handel mit Adobe-Lizenzen durchsetzt«, betonte Peter Schneider.

Das muntere Streiten um gebrauchte Lizenzen geht damit weiter. Während etwa Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Jahr bestätigt hatte, dass der Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich rechtmäßig ist, bleiben Einzelfälle wie der aktuelle, oder auch Fälle in denen Software online in den Verkehr gebracht wurde, weiterhin höchst strittig. So bleibt auch nach den aktuellen Urteilen vor allem eines: Unsicherheit und die damit verbundene Hoffnung, dass der EuGH bald ein brauchbares Grundsatzurteil fällt.


  1. Zwei Urteile im Fall Adobe gegen usedsoft
  2. Sieg für usedsoft in der Schweiz
  3. Berufung angekündigt

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