Ein fehlendes Kontrollsystem ist für Unternehmen nicht länger hinnehmbar, zumal dieser Mangel, neben der unzureichenden Sicherheit der Systeme und ihrer Daten, nicht rechtlich vertretbar ist. Aus einem fehlenden oder mangelhaft ausgeprägten Kontrollsystem entstehen mit Blick auf Sicherheit, Governance und Compliance ernsthafte Pflichtverletzungen, die als fahrlässig, oft sogar als bedingt vorsätzlich betrachtet werden können – mit allen daraus für das Unternehmen erwachsenden finanziellen und Image-Konsequenzen.
Für mittelständische Unternehmen dürften Managed-Security-Services, um darüber die automatisierten Prüfungen von einem kompetenten Dienstleister abwickeln zu lassen, oft die einzige, leistbare Alternative sein. Selbst dafür intern die Spezialisten herauszubilden und vorzuhalten, erweist sich gerade für den Mittelstand meist als viel zu kostspielig und aufwändig. Aber auch für größere Unternehmen kann es lohnen, auf automatisierte Prüfungen als Managed-Security-Services zu setzen. Sie können sich so den Aufbau, die permanente Bereitstellung und die ständige Weiterbildung von Spezialisten ersparen, die nicht nur technisch sondern auch hinsichtlich Sicherheit, Governance und Compliance immer auf dem neuesten Stand sein müssen.