Gegen falsche Ebay-Gebote
Keine Sicherheit bei »Spaßbieterklausel«
Um sich gegen sogenannte »Spaßbieter« zu schützen, bauen viele Verkäufer eine Vertragsstrafenklausel in ihre Angebote ein. Doch diese Klausel ist mit Vorsicht zu genießen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt.